Ratsherr Hollermann fordert dazu auf, Vorschläge für das Amt der/des Ratsvorsitzenden vorzutragen. Gem. § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat.

 

Ratsherr Elling schlägt den bisherigen Ratsvorsitzenden Franz-Josef Evers zur Wahl vor.

 

Geheime Wahl wird nicht beantragt. Die Wahl erfolgt per Handzeichen. Ratsherr Evers erhält 20 Ja-Stimmen (1 Enthaltung). Damit ist er zum Ratsvorsitzenden gewählt. Auf Nachfrage erklärt er, dass er die Wahl annimmt.

 

Ratsvorsitzender Evers unterbricht die Sitzung. Es folgen die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder durch Bürgermeister Kaiser und die Ehrung von langjährigen Tätigen Rats-/Ortsratsmitglieder  durch Frau Wilmes (NSGB) und Bürgermeister Kaiser.

 

Nach der Ehrung wird die Sitzung wieder eröffnet.