Sitzung: 16.12.2021 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
Herrn Lüdiger Liehmannn, Lemkershook 32, 48499 Salzbergen für eine weitere
Wahlzeit als Schiedsmann zu benennen.
b) Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
Herrn Norbert Zwartjes, Steider Straße 82, 48499 Salzbergen für eine weitere
Wahlzeit zum stellvertretenden Schiedsmann zu benennen.
Das Schiedsamt ist
die Stelle, an welcher die außergerichtliche Streitschlichtung stattfindet. Die
Einrichtung eines Schiedsamtsbezirks, dessen Abgrenzung und die Bestimmung des
Dienstsitzes der Schiedspersonen obliegen dem Gemeinderat der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Für Salzbergen ist das gesamte Gemeindegebiet als ein Schiedsamtsbezirk
festgelegt worden. Die Schiedspersonen sind Landesehrenbeamte auf Zeit. Sie
werden von den Kommunalvertretungen (Rat) gewählt und von der Direktorin / dem
Direktor des Amtsgerichtes ernannt.
Aufgrund des durch
sie abgelegten Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten
Verschwiegenheit und unparteiische Amtsführung verpflichtet. Die Dienstaufsicht
über die Schiedsperson übt die Direktorin / der Direktor bzw. Präsidentin /
Präsident des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsperson ihren Amtssitz
hat, aus. Die Direktorin / der Direktor des Amtsgerichtes ist Dienstvorgesetzte
der Schiedsperson. Das für Salzbergen zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht
Lingen.
Die bisherigen
Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Salzbergen, Lüdiger Liehmann und
Norbert Zwartjes üben das Schiedsamt seit 2017 aus. Beide Personen sind bereit,
das Schiedsamt für eine weitere Wahlperiode auszuüben.
Gem. § 4 des Niedersächsischen
Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter werden Schiedspersonen vom Rat der
Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Bis zu ihrem Amtsantritt bleiben die
bisherigen Schiedspersonen tätig.
Nach der Wahl durch
den Rat erfolgt eine Bestätigung durch das Amtsgericht Lingen. Im Anschluss der
Bestätigung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung über die Wahl der
Schiedspersonen.