Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)       Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, Herrn Lüdiger Liehmannn, Lemkershook 32, 48499 Salzbergen für eine weitere Wahlzeit als Schiedsmann zu benennen.

b)      Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, Herrn Norbert Zwartjes, Steider Straße 82, 48499 Salzbergen für eine weitere Wahlzeit zum stellvertretenden Schiedsmann zu benennen.




Das Schiedsamt ist die Stelle, an welcher die außergerichtliche Streitschlichtung stattfindet. Die Einrichtung eines Schiedsamtsbezirks, dessen Abgrenzung und die Bestimmung des Dienstsitzes der Schiedspersonen obliegen dem Gemeinderat der jeweiligen Gebietskörperschaft. Für Salzbergen ist das gesamte Gemeindegebiet als ein Schiedsamtsbezirk festgelegt worden. Die Schiedspersonen sind Landesehrenbeamte auf Zeit. Sie werden von den Kommunalvertretungen (Rat) gewählt und von der Direktorin / dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt.

 

Aufgrund des durch sie abgelegten Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiische Amtsführung verpflichtet. Die Dienstaufsicht über die Schiedsperson übt die Direktorin / der Direktor bzw. Präsidentin / Präsident des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsperson ihren Amtssitz hat, aus. Die Direktorin / der Direktor des Amtsgerichtes ist Dienstvorgesetzte der Schiedsperson. Das für Salzbergen zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Lingen.

 

Die bisherigen Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Salzbergen, Lüdiger Liehmann und Norbert Zwartjes üben das Schiedsamt seit 2017 aus. Beide Personen sind bereit, das Schiedsamt für eine weitere Wahlperiode auszuüben.

 

Gem. § 4 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter werden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Bis zu ihrem Amtsantritt bleiben die bisherigen Schiedspersonen tätig.

 

Nach der Wahl durch den Rat erfolgt eine Bestätigung durch das Amtsgericht Lingen. Im Anschluss der Bestätigung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung über die Wahl der Schiedspersonen.