Aus dem Baugebiet Feldhook erreichten die Verwaltung Anfang des Jahres vermehrt Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen zu An- und Umbaumöglichkeiten, zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.

 

Der Bebauungsplan Nr. 56 „Feldhook“ stammt aus dem Jahre 1991 und schränkt die Bauabsichten im Vergleich zu den heutigen Festsetzungen in den Bebauungsplänen erheblich ein.

Nach bereits erfolgter Beratung in den politischen Gremien soll dem Grundsatz der Innen- und Nachverdichtung in diesem Bereich gefolgt werden. Hierzu bedarf es einer Bebauungsplanänderung.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung den notwendigen Auf-stellungsbeschluss gefasst.

Das Büro IPW, das mit der Erarbeitung der Planunterlagen beauftragt wurde, erstellt derzeit einen Vorentwurf des Bebauungsplanes.