Mit dem Eigentümer und dem Verwalter der Hofanlage sollen zeitnah entsprechende Verträge zur Ersatzanpflanzung geschlossen werden. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt.

Ein Angebot für die Pflanzarbeiten liegt der Gemeinde bereits vor. Die Umsetzung der Ersatzanpflanzung erfolgt abschnittsweise und soll im Herbst beginnen.