Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt zwecks Bezuschussung die Investitionsmaßnahme „Neubau eines Radweges entlang der Feldstraße“ zum Förderungsprogramm des Landes „Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land “ – Programmaufruf Förderjahr 2022 anzumelden. Die Gemeinde Salzbergen erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Förderungsmittel nicht gedeckten Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Eigenmittel zu tragen.




Ausgangssituation:

Die Gemeinde beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Geh-Radweges zwischen der B70 und dem Baugebiet Feldhook in Holsten. Diese Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte:

 

  1. Geh-Radweg zwischen der B70 und der Holsterfeldstraße auf der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 610 m.
  2. Geh-Radweg zwischen dem Gewerbegebiet Holsterfeld-West und dem Baugebiet Feldhook auf der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 1500 m.

 

Der geplante Radweg ist Bestandteil eines Verkehrsentwicklungsplanes aus dem Jahr 2005. Demnach verläuft die Verbindung Feldstraße – Feldhookstraße im östlichen Gemeindegebiet von der B70 durch das Gewerbegebiet Holsterfeld bis zur Feldhookstraße und von dort künftig weiterführend zur K319 im Ortsteil Bexten. Die Verbindung ist insbesondere als Erschließung des Ortsteils Holsten an das Gewerbegebiet anzusehen.

Durch den Neubau des Radweges zwischen der B70 und K319 leistet der Radweg einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze, unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Der Geh-/Radweg ist unter Wirtschaftlichkeitsaspekten geplant. Die Attraktivität und die Sicherheit der Strecke wird insbesondere für den Berufsverkehr erhöht. Der Radweg zielt vorrangig auf das Verlagerungspotenzial von KFZ auf das Fahrrad ab. Wir gehen davon aus, dass die Verkehrsbelastung sich mindestens zu 10 % auf das Rad verlagern kann. Die Unterhaltung des Radweges wird durch die Gemeinde sichergestellt.

 

 

Vorgesehene Sanierung und geschätzte Kosten:

Der Ausbau des Geh-/ Radweges soll auf der Südseite der Feldstraße erfolgen. Zwischen der Bundesstraße und der Straße Holsterfeld ist auf der Südseite der Straße eine 2-reihige Rinne mit Rundbordanlage verbaut. Hieran schließt die neu geplante Nebenanlage an. Im Streckenabschnitt zwischen der Straße Holsterfeld und der Holsterfeldstraße ist derzeit keine Bordanlage vorhanden. Diese muß im Zuge der Baumaßnahme einschließlich der 2-reihigen Rinne neu erstellt werden. Die Breite ist mit 3,0 Meter geplant.

Der Neubau des Geh-Radweges zwischen den Gewerbegebiet Holsterfeld und dem Ortsteil Feldhook ist mit einer Breite von 2,5 Meter geplant. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft wird der Geh-Radweg durch einen 0,5 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich außerhalb geschlossener Ortschaft verläuft der Weg hinter einer Vegetationsreihe in ausreichendem Abstand zur Fahrbahn. Am Bauende schließt der Geh-Radweg an einen vorhandenen Weg an.

 

Alle Streckenabschnitte sind in Pflasterbauweise geplant.

Derzeit liegt noch kein Bodengutachten vor. Aufgrund vorliegender Baugrundgutachten für angrenzende Baumaßnahmen wird von unbelastetem Baugrund ausgegangen. Ein Baugrundgutachten wird in Kürze in Auftrag gegeben.

 

Es ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke parallel in Ausführung zu bringen. Die Planungsarbeiten sollen in 2022 abgeschlossen sein. Die Ausführungsarbeiten sind ebenfalls für das Jahr 2022 geplant. Die Fertigstellung und Restarbeiten können dann im Jahr 2023 erfolgen.

 

Der Kostenrahmen ermittelt sich wie folgt:

 

 

 

Mögliche Bezuschussung des Sanierungsaufwandes:

Um die Sanierung des Geh-/ Radweges nicht ausschließlich aus Mitteln der Gemeinde Salzbergen finanzieren zu müssen, bietet es sich an, dieses Projekt im Förderungsprogramm des Landes „Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land “ anzumelden.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderquote beträgt für Kommunen 80 % der förderfähigen Projektkosten bei Beantragung bis zum 15.09.2021. Zuwendungsfähig sind angemessene Ausgaben für investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen.

 

Der aktuelle Finanzierungsplan ermittelt sich wie folgt: