Sitzung: 15.09.2021 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Tourismus & Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/013/2021
Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der
Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage
sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer
Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem
sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für
das jeweilige Grundstück.
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Hauptfeststellungsstichtag
ist der 1.1.2022
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bis zum
Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den
Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer
auswirken.
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ab 2025
wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.
Die monetären Veränderungen lassen sich zum jetzigen
Zeitpunkt somit noch nicht einschätzen. Der HH-Ansatz für die HH-Position
„Grundsteuer B“ beträgt in 2021 ca. 1.200.000 €. Für den HH 2025 werden
entsprechende Werte gem. den neuen Berechnungsgrundlagen eingeplant.
Im Folgenden wird grafisch der chronologische Verlauf der Reform aufgezeigt: