5.10.1

Bebauungsplan Nr. 17, 6. vereinf. Änderung „Industriegebiet“

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ ist am 30.04.2021 in Kraft getreten. Inhalt der Änderung war die Herausnahme der festgesetzten Gebäudelänge, um so den Betrieben gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, ihre Grundstücke besser auszunutzen.

 

5.10.2

Bebauungsplan Nr. 39, 6. vereinf. Änderung „Sportzentrum“

Für die Errichtung des Bikeparks musste im bestehenden Bebauungsplan eine Teilfläche auf dem Sportplatzgelände geändert werden. Nach der öffentlichen Auslegung wurde am 19.05.2021 der Satzungsbeschluss durch den Rat gefasst. Der Bebauungsplan ist seit dem 31.05.2021 rechtskräftig.

 

5.10.3

Bebauungsplan Nr. 50, 13. Änderung „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung u. Erweiterung“

Für die Bebauungsplanänderung im Bereich Holsterfeld wird im Zeitraum vom 02.07.2021 – 02.08.2021 die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

5.10.4

60. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 106 „Ortsmitte, Bereich zwischen Poststraße, Am Gillenbrink, Bahnlinie und L 39“

Der Auftrag für die Bauleitplanung wurde an das Planungsbüro Stelzer aus Freren erteilt. Ein Auftaktgespräch fand im Mai statt. Derzeit werden die Vorentwurfsunterlagen erstellt.

 

5.10.5

61. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 98.1 „Tierhaltungsanlage Hermeling, Steider Straße – Erweiterung“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat bereits im Oktober 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 98.1 „Tierhaltungsanlage Hermeling, Steider Straße – Erweiterung“ gefasst. Die Bauleitplanung wird im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Für die anstehende frühzeitige Beteiligungsrunde sind der Gemeinde die Verfahrensunterlagen nun zugegangen. Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Zeitraum vom 02.07.2021 – 23.07.2021 durchzuführen. Gleichzeitig wird die frühzeitige Behördenbeteiligung in der Zeit vom 02.07.2021 – 02.08.2021 durchgeführt.

In den vorgenannten Zeiträumen haben dann die Bürger und Behörden die Möglichkeit die Entwurfsunterlagen einzusehen und sich zu äußern.

Neben den Entwürfen des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes können auch diverse Gutachten sowohl im Rathaus als auch auf der Internetseite der Gemeinde gesichtet werden.

 

Nach Ablauf der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet und in den Gremien vorgestellt.