Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ ist am 30.04.2021 in Kraft getreten. Inhalt der Änderung war die Herausnahme der festgesetzten Gebäudelänge, um so den Betrieben gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, ihre Grundstücke besser auszunutzen.