Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:
Der Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt, dass die Baumaßnahme entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt werden und unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushaltes 2022 entsprechend Haushaltsmittel angemeldet werden sollen.

 

 


Den Eigentümern der Hofanlage „Feldstraße 18“ wurden am 26.05.2021 im Rahmen eines Ortstermins die Planungen der Gemeinde zur Erstellung eines Radweges vom Baugebiet Feldhook III bis zur Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße“ vorgestellt. Der Plan sieht vor, dass im Bereich der zulässigen 100 km/h -also vor dem Ortseingangsschild- der Graben als Sicherheitsstreifen zwischen Straße und Radweg bestehen bleibt. Zwischen Graben und Radweg ist eine Absturzsicherung in Form eines Zaunes vorgesehen, daran geführt der Radweg und als Sichtschutz soll abschließend eine neue Hecke auf Privatgrund angepflanzt werden.

Der aktuelle Entwurf und ein Systemschnitt sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Da der geplante Radweg zum Teil über das Grundstück der Familie Kramer/Holtkemper geplant ist, wurde mit den Eigentümern auch über den für die Baumaßnahme notwendigen Grunderwerb gesprochen. Die zu erwerbenden Flächen sind im Lageplan entsprechend ausgewiesen.

 

Bürgermeister Kaiser stellt den neuen Lageplan vor, der nach der Ortsratssitzung Holsten-Bexten nochmals überarbeitet wurde.

Diese Variante sieht nun vor, dass bereits vor der Einmündung zur Straße „An der Becke“ in das Baugebiet Feldhook III eine frühzeitige Verschwenkung des Radweges erfolgt, um den Knotenpunkt zu umgehen und die Gefahrensituation zu entschärfen.

 

Ausschussvorsitzender Vehring erläutert, dass es aufgrund des neuen Baugebietes und den dadurch zunehmenden Radverkehr notwendig ist, diese Maßnahme durchzuführen.

Auch Ratsherr Schöttler weist darauf hin, dass diese vorgestellte Variante mit der frühzeitigen Verschwenkung positiver zu bewerten ist als die, die vorab im Ortsrat vorgestellt wurde.