Sitzung: 24.06.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Am 01.06.2021 fand ein Gespräch über die geplante
Ortsumgehung Bexten mit dem Landkreis Emsland und dem beauftragten
Ingenieurbüro Gladen statt. Hierbei wurden die ersten Ergebnisse aus der
Variantenuntersuchung vorgestellt. Es handelt sich dabei um drei Trassenvarianten,
die nun von der ursprünglichen Planung abweichend weiter nördlich gelegen sind.
Die Verkehrsführung sieht vor, eine Verbindung
zwischen der Bextener Straße (Höhe Maststall Woltermann) bis zur Venhauser
Straße (Hofzufahrt Venhauser Straße 4) zu schaffen. Ziel sei es weiterhin die
90-Grad-Kurve im Ortskern von Bexten zu umgehen. Sowohl im Westen wie auch im
Osten wird der bisherige Verlauf der K 319 abgebunden, so dass die bisherige
Ortsdurchfahrt dann nicht mehr in diesem Ausmaß existiert.
Stattdessen wird die K311 von Norden (aus Listrup
kommend) bis zur neuen Umgehungsstraße verlängert und dort angebunden. Von
Süden wird die Feldhookstraße an die Umgehungsstraße angebunden. Beide Straßen
sollen einseitig mit einem Radweg versehen werden.
Der Radweg an der Bextener Straße wird südlich der
Umgehungsstraße bis zur Feldhookstraße fortgeführt. Im Kreuzungsbereich soll
dann Richtung Westen auf die Nordseite gewechselt werden.
Besonders zu betrachten ist bei der Trassenvariante
der geplante Knotenpunkt mit beidseitigen Linksabbiegerspuren, in dem die
Feldhookstraße und die K 311 von Listrup kommend angebunden werden.
Der Landkreis sieht bei einer
Ortskernentlastungsstraße eine Geschwindigkeit von 100 km/h vor. Kritisch
angemerkt wurde seitens der Gemeinde, dass eine zulässige Geschwindigkeit 100
km/h gerade in dem Bereich des Knotenpunktes, wo auch Radfahrer und Fußgänger
die Straße überqueren, sehr gefährlich sei. Eine Reduzierung der
Geschwindigkeit würde lt. Landkreis nicht genehmigt werden. Zudem wurde die
Forderung auf Errichtung einer Ampelanlage abgelehnt. Somit wird es auf eine
einfache Querungshilfe hinauslaufen, da auch die Sichtverhältnisse im Bereich
des Knotenpunktes laut dem Landkreis als optimal eingestuft werden.
Es handelt sich hier im Gegensatz zur ursprünglichen
Planung um abweichende und neue Varianten. Sollte eine dieser Varianten zum
Tragen kommen, ist weiterer Grunderwerb erforderlich.
Zudem kann mit diesen Varianten erreicht werden, dass
der Spieker Bach voraussichtlich im jetzigen Verlauf verbleiben kann, ohne das
größere Umlegungsmaßnahmen erfolgen müssen.
Zur weiteren Vorgehensweise ist geplant, dass das
Planungsbüro Gladen die Entwürfe und Varianten nochmals genauer untersuchen
soll, sodass abschließend dann 2-3 Varianten zur endgültigen Auswahl zur
Verfügung stehen.
Zudem werden die ersten Bodenproben sowie
Schalluntersuchungen durchgeführt. Danach würde auch feststehen, ob eventuelle
Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen erforderlich sind.
Der Landkreis plant zum Stichtag 15.09.2022 alle
Unterlagen vollständig vorzubereiten, sodass ein Antrag auf GVFG-Fördermittel
eingereicht werden kann.
In
der letzten Sitzung des Ortsrates Holsten-Bexten wurde dieser Entwurf erstmalig
vorgestellt. Seitens der Ortsratsmitglieder wurde vor allem angeregt, den
Knotenpunkt nochmals genauer zu untersuchen. Es würden viele Radfahrer,
insbesondere auch Kinder die Straße in diesem Bereich in Richtung Listrup
überqueren. Hier könnte ein gefährlicher Schwerpunkt entstehen. Zudem sollte
man im Bereich der Bextener Straße, am Anfang der Umgehungsstraße, eine
Radwegeverbindung nach Bexten schaffen.