Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 1

Beschlussempfehlung:
Der Ortsrat Holsten-Bexten beschließt, dass die Baumaßnahme entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt werden und unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushaltes 2022 entsprechend Haushaltsmittel angemeldet werden sollen.

 

 


Darlegung des Sachverhaltes:

Den Eigentümern der Hofanlage „Feldstraße 18“ wurden am 26.05.2021 im Rahmen eines Ortstermins die Planungen der Gemeinde zur Erstellung eines Radweges vom Baugebiet Feldhook III bis zur Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße vorgestellt. Der Plan sieht vor, dass im Bereich der zulässigen 100 km/h -also vor dem Ortseingangsschild- der Graben als Sicherheitsstreifen zwischen Straße und Radweg bestehen bleibt. Zwischen Graben und Radweg ist eine Absturzsicherung in Form eines Zaunes vorgesehen, daran geführt der Radweg und als Sichtschutz soll abschließend eine neue Hecke auf Privatgrund angepflanzt werden.

Der aktuelle Entwurf und ein Systemschnitt sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Da der geplante Radweg zum Teil über das Grundstück der Familie Kramer/Holtkemper geplant ist, wurde mit den Eigentümern auch über den für die Baumaßnahme notwendigen Grunderwerb gesprochen. Die zu erwerbenden Flächen sind im Lageplan entsprechend ausgewiesen.

 

Bürgermeister Kaiser erläutert anhand des Lageplanes den aktuellen Sachstand. Sofern die Eigentümer der Planung zustimmen würden, ist beabsichtigt den vorhandenen Gehölzstreifen entlang des Grundstückes Feldstraße 18 zu entfernen, um dort den Radweg anzulegen. Aufgrund der dortigen Pferdehaltung durch die Eigentümerin wird eine neue Hecken- und Gehölzanpflanzung zwischen Radweg und Pferdewiese gewünscht und würde durch die Gemeinde Salzbergen umgesetzt werden.

Zudem sei in diesem Zusammenhang der Grunderwerb des Stichweges vom Baugebiet Feldhook II zur Feldstraße zu regeln.

 

Nach Vorstellung durch Bürgermeister Kaiser gibt Ortsbürgermeister Evers die Angelegenheit zu Diskussion frei.

 

Ratsherr Schöttler hat die Situation des Stichweges aus dem Baugebiet Feldhook II zur Feldstraße genauer beobachtet. Es konnte festgestellt werden, dass dieser Weg kaum genutzt wird. Zudem wäre aufgrund des zunehmenden Verkehrs ein erhöhtes Unfallrisiko an dieser Stelle gegeben. Ein Rückbau des Weges sei seines Erachtens die sinnvollste Lösung.

 

Ratsherr Elling teilt dieselbe Meinung und steht der vorgestellten Variante kritisch gegenüber. Mit dem Stichweg aus dem Baugebiet Feldhook II wird eine jetzt schon bereits vorhandene Gefahrenstelle, deutlich erhöht werden. Zudem sollte die Radwegeführung gradlinig verlaufen. Hierzu wäre es erforderlich, den Radweg anstelle der geplanten Neuanpflanzung in südlicher Richtung, weiter auf das Grundstück der Eigentümerin zu verschieben. Hiermit würde auch ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zur Straße geschaffen werden, sofern der Graben verrohrt wird. Dementgegen wäre aber auch ein erhöhter Grunderwerb erforderlich.

 

Ortsbürgermeister Evers stimmt hingegen grundsätzlich der vorgestellten Lösung und dem Entwurf zu.

Demgegenüber sieht er den Einfahrtstrichter im Bereich der Einmündung An der Becke kritisch. Dieser Bereich sollte nochmals gesondert untersucht werden.

 

Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Straße An der Becke im Baugebiet Feldhook III die Haupterschließungsstraße für alle drei Teilbereiche sein wird. Daher wird in diesem Bereich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu beobachten sein. Sofern der Rückbau des Stichweges aus dem Baugebiet Feldhook II gefordert wird, braucht die Gemeinde hier keinen Grunderwerb tätigen.

 

Ortsbürgermeister Evers schlägt in diesem Zusammenhang vor, einen Kostenvergleich zwischen Rückbau und Erwerb des Stichweges durchzuführen. Anschließend soll eine Entscheidung gefällt werden.