Sitzung: 01.06.2021 Ortsrat Holsten-Bexten
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 1
Vorlage: BV/207/2021
Beschlussempfehlung:
Der Ortsrat
Holsten-Bexten beschließt, dass die Baumaßnahme entsprechend der vorgestellten
Planung umgesetzt werden und unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen
Haushaltes 2022 entsprechend Haushaltsmittel angemeldet werden sollen.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Den Eigentümern der Hofanlage „Feldstraße 18“ wurden am 26.05.2021 im
Rahmen eines Ortstermins die Planungen der Gemeinde zur Erstellung eines
Radweges vom Baugebiet Feldhook III bis zur Kreuzung Feldstraße /
Feldhookstraße vorgestellt. Der Plan sieht vor, dass im Bereich der zulässigen
100 km/h -also vor dem Ortseingangsschild- der Graben als Sicherheitsstreifen
zwischen Straße und Radweg bestehen bleibt. Zwischen Graben und Radweg ist eine
Absturzsicherung in Form eines Zaunes vorgesehen, daran geführt der Radweg und
als Sichtschutz soll abschließend eine neue Hecke auf Privatgrund angepflanzt
werden.
Der aktuelle Entwurf und ein Systemschnitt sind dieser Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt. Da der geplante Radweg zum Teil über das Grundstück der
Familie Kramer/Holtkemper geplant ist, wurde mit den Eigentümern auch über den
für die Baumaßnahme notwendigen Grunderwerb gesprochen. Die zu erwerbenden
Flächen sind im Lageplan entsprechend ausgewiesen.
Bürgermeister Kaiser erläutert anhand des Lageplanes den aktuellen
Sachstand. Sofern die Eigentümer der Planung zustimmen würden, ist beabsichtigt
den vorhandenen Gehölzstreifen entlang des Grundstückes Feldstraße 18 zu
entfernen, um dort den Radweg anzulegen. Aufgrund der dortigen Pferdehaltung
durch die Eigentümerin wird eine neue Hecken- und Gehölzanpflanzung zwischen
Radweg und Pferdewiese gewünscht und würde durch die Gemeinde Salzbergen
umgesetzt werden.
Zudem sei in diesem Zusammenhang der Grunderwerb des Stichweges vom Baugebiet
Feldhook II zur Feldstraße zu regeln.
Nach Vorstellung durch Bürgermeister Kaiser gibt Ortsbürgermeister Evers
die Angelegenheit zu Diskussion frei.
Ratsherr Schöttler hat die Situation des Stichweges aus dem Baugebiet
Feldhook II zur Feldstraße genauer beobachtet. Es konnte festgestellt werden,
dass dieser Weg kaum genutzt wird. Zudem wäre aufgrund des zunehmenden Verkehrs
ein erhöhtes Unfallrisiko an dieser Stelle gegeben. Ein Rückbau des Weges sei
seines Erachtens die sinnvollste Lösung.
Ratsherr Elling teilt dieselbe Meinung und steht der vorgestellten
Variante kritisch gegenüber. Mit dem Stichweg aus dem Baugebiet Feldhook II
wird eine jetzt schon bereits vorhandene Gefahrenstelle, deutlich erhöht
werden. Zudem sollte die Radwegeführung gradlinig verlaufen. Hierzu wäre es
erforderlich, den Radweg anstelle der geplanten Neuanpflanzung in südlicher
Richtung, weiter auf das Grundstück der Eigentümerin zu verschieben. Hiermit
würde auch ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zur Straße geschaffen
werden, sofern der Graben verrohrt wird. Dementgegen wäre aber auch ein
erhöhter Grunderwerb erforderlich.
Ortsbürgermeister Evers stimmt hingegen grundsätzlich der vorgestellten
Lösung und dem Entwurf zu.
Demgegenüber sieht er den Einfahrtstrichter im Bereich der Einmündung An
der Becke kritisch. Dieser Bereich sollte nochmals gesondert untersucht werden.
Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Straße An der Becke im
Baugebiet Feldhook III die Haupterschließungsstraße für alle drei Teilbereiche
sein wird. Daher wird in diesem Bereich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu
beobachten sein. Sofern der Rückbau des Stichweges aus dem Baugebiet Feldhook
II gefordert wird, braucht die Gemeinde hier keinen Grunderwerb tätigen.
Ortsbürgermeister Evers schlägt in diesem Zusammenhang vor, einen
Kostenvergleich zwischen Rückbau und Erwerb des Stichweges durchzuführen.
Anschließend soll eine Entscheidung gefällt werden.