Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt den Umbau des Kirchplatzes (1. Bauabschnitt) entsprechend den vorgestellten Planungen. Der Widerspruch des Herrn Lammers wird zurückgewiesen. Die Maßnahmen sind umgehend auszuschreiben und entsprechend dem vorgestellten Zeitplan umzusetzen, sollen vor Ausschreibung kostengünstigere Varianten geprüft werden.


Bürgermeister Kaiser weist darauf hin, dass die Planungen für den „1. BA Kirchplatz“ in den vergangenen Sitzungen bereits ausführlich vorgestellt wurden. Die noch offenen Punkte wurden zwischenzeitig zusammen mit dem Planer weiter bearbeitet. Außerdem hat das Planungsbüro hierfür eine genaue Kostenermittlung durchgeführt. Diese schließt mit Gesamtbaukosten in Höhe von 541.405,00 € brutto (ohne Planungskosten) ab.

 

Die Kath. Kirchengemeinde hat sich grundsätzlich bereit erklärt, für die eigenen Grundstücksflächen im Bauabschnitt einen entsprechenden Kostenanteil zu übernehmen. Zur Zeit laufen die Gespräche mit der Kirche und dem Generalvikariat bezüglich des Abschlusses einer Kostenübernahmeerklärung und einer Nutzungsvereinbarung mit einer Laufzeit von mind. 25 Jahren. Der Kostenanteil der Kirche beträgt ca. 60.800 EURO brutto.

 

Somit verbleiben für die politische Gemeinde Kosten in Höhe von rd. 480.605 EURO, die vom Grundsatz her in Höhe von 2/3 der Kosten aus Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden. Jedoch sind der Bau von Aufenthaltsplätzen mit entsprechender Ausstattung und die Bepflanzung relativ teuer, so dass der Maximalzuschuss je m² ggf. auch überschritten wird und damit nicht alle Kosten als förderfähig anerkannt werden.

 

Die Baukosten für die Gemeinde setzen sich aus verschiedenen Kostengruppen zusammen. Hier die wichtigsten:

Vorbereitende Bodenarbeiten                                                  33.300,00 €

Herstellung der befestigten Flächen                                     186.350,00 €

Rampen, Treppen, Winkelstützen                                                         10.210,00 €

Entwässerung u. techn. Ausstattung                                      51.000,00 €

Allgemeine Einbauten (Brunnen, Bänke etc.)                     51.650,00 €

Pflanzflächen u. Pflanzgruben                                                   31.840,00 €

Baustelleneinrichtung u. Abbruch etc.                                   67.000,00 €

Risikoreserve                                                                                    49.200,00 €

 

Damit überschreiten die veranschlagten Kosten die bisher zugrunde gelegten Plankosten. Daher ist noch eine intensive Überprüfung aller Positionen notwendig. Details werden in den Sitzungen vorgetragen.

 

Einsparpotentiale liegen natürlich in einer Senkung des Ausbaustandards oder der Qualität der Ausstattung (z.B. bei den Betonfertigteilen für das geplante Hochbeet zur Überwindung des Höhenunterschiedes des Kirchplatzes zum Haus Reckers oder der Verzicht auf verschiedene Gestaltungselemente wie die Umsetzung des Brunnens, das Design der Mülleimer, Fahrradständer und der Betonbänke mit Holzauflage).

 

Auffällig ist die teure Herstellung der Pflanzgruben für die 10 Bäume. Nach den einschlägigen Richtlinien sind jedoch diese Kosten gerechtfertigt, um ein vernünftiges Anwachsen und das weitere Wachstum der Bäume zu gewährleisten und Wurzelbildung im Pflasterbereich zu vermeiden.

Auch auf eine Risikoreserve sollte nicht verzichtet werden, um unvorhersehbare Kosten auffangen zu können.

Einsparungen können jedoch auch noch durch Übernahme von Abbruch- und Entsorgungsarbeiten durch den Bauhof erreicht werden.

Die Kosten werden sich zudem geringfügig reduzieren, wenn die Terrasse bei Sundag nicht mit gepflastert wird.

 

Auch wurde ein Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen für 2018 überlegt. Zu berücksichtigen sind dabei die anstehenden Termine des Salz- und Ölmarktes im Juni und der Kirmes im Oktober sowie eine ständige, zumindest fußläufige Erreichbarkeit der Geschäfte und Einrichtungen im betroffenen Bereich.

Durch die Schwierigkeiten bei den Tiefbauarbeiten im ersten Bauabschnitt der Emsstraße hat es bereits Zeitverzögerungen gegeben. Man geht – bei entsprechender Witterungslage - davon aus, dass man bis Ende April 2018 inklusive der Kreuzung Emsstraße/Am Feldkamp die Arbeiten zum 1. Bauabschnitt abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass bereits Anfang des Jahres diese Kreuzung gesperrt werden muss.

 

Erst danach (ab Mai) könnte dann mit dem Umbau des Kirchplatzes (1. Bauabschnitt) begonnen werden. Nach dem Salz- und Ölmarkt (ab 18.06.) könnte dann der zweite Abschnitt der Emsstraße bis zur Bahnhofstraße (zum Teil auch zeitgleich) in Angriff genommen werden. Dieser Bauabschnitt sollte dann bis zur Kirmes beendet sein.

Entgegen bisheriger Ankündigungen sollte mit den Arbeiten an der Kreuzung nicht mehr in 2018 begonnen werden. Lediglich ein Kanalanschluss muss noch bis zu einem Schacht in der Kreuzung hergestellt  werden. Die Asphaltdecke wird danach zunächst provisorisch wieder geschlossen.

 

Bei allen Bauabschnitten muss darauf geachtet werden, dass die Arbeiten so erfolgen, dass immer eine Erreichbarkeit der Geschäfte, der kirchlichen Einrichtungen, des Gemeindezentrums und auch der umliegenden Wohnungen zumindest fußläufig bzw. auch für Anlieferung gegeben ist.

 

Gegen die Planungen für den Kirchplatz haben die Gebrüder Lammers, Eigentümer des Gebäudes Emsstraße 6, schriftlich Widerspruch eingelegt. Sie wenden sich grundsätzlich gegen die vorgeschlagene Planung, bestehen auf den Erhalt der jetzigen Zufahrt des Kirchplatzes und bemängeln, dass sie bei den Planungen nicht ausreichend und zu spät gehört wurden. Bereits seit dem Ende des Gestaltungswettwerbs sind die Grundzüge der Planung bekannt. In vielen Veranstaltungen und Publikationen wurde diese kommuniziert. Bei der offziellen Auftaktveranstaltung zur Sanierung  im Mai 2017 hatte zudem jedermann Gelegenheit sich aus erster Hand zu informieren und Anregungen und Bedenken vorzutragen. Erst im Herbst wurden dann direkte Gespräche mit den unmittelbaren Anliegern geführt. Erst in dem Gespräch mit den Brüdern Lammers wurden die massiven Bedenken geäußert. Sie hatten zudem Gelegenheit in einer Gemeindeentwicklungsausschuss- und in der anschließenden Ratssitzung persönlich ihre Bedenken vorzutragen. Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind diesen Bedenken jedoch nicht gefolgt. Es wurden jedoch einige Detailanregungen in der weiteren Planung berücksichtigt, u.a. die  zusätzliche Anlegung von Grünbeeten.  Anschließend erfolgte ein formeller schriftlicher Widerspruch der Brüder Lammers. Da es sich jedoch bei der Planung nicht um ein formelles Verfahren mit abschließenden Verwaltungsakt bzw. rechtsmittelfähigen Bescheid handelt, und – wie oben ausgeführt – auch keine Kostenbeteiligung der Anlieger erzwungen wird, kann dem Widerspruch kein Widerspruchsbescheid folgen.

In der Sache sollte den Widerspruchsführern daher lediglich  mitgeteilt werden, dass der Widerspruch gegen die vorgesehene Platzgestaltung  zurückgewiesen wird.