Sitzung: 14.12.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Umbau des Kirchplatzes (1. Bauabschnitt) entsprechend den vorgestellten Planungen. Der Widerspruch des Herrn Lammers wird zurückgewiesen. Die Maßnahmen sind umgehend auszuschreiben und entsprechend dem vorgestellten Zeitplan umzusetzen, sollen vor Ausschreibung kostengünstigere Varianten geprüft werden.
Bürgermeister Kaiser weist darauf hin, dass die Planungen für den „1. BA
Kirchplatz“ in den vergangenen Sitzungen bereits ausführlich vorgestellt
wurden. Die noch offenen Punkte wurden zwischenzeitig zusammen mit dem Planer
weiter bearbeitet. Außerdem hat das Planungsbüro hierfür eine genaue
Kostenermittlung durchgeführt. Diese schließt mit Gesamtbaukosten in Höhe von
541.405,00 € brutto (ohne Planungskosten) ab.
Die Kath. Kirchengemeinde hat sich grundsätzlich bereit erklärt, für die
eigenen Grundstücksflächen im Bauabschnitt einen entsprechenden Kostenanteil zu
übernehmen. Zur Zeit laufen die Gespräche mit der Kirche und dem
Generalvikariat bezüglich des Abschlusses einer Kostenübernahmeerklärung und
einer Nutzungsvereinbarung mit einer Laufzeit von mind. 25 Jahren. Der
Kostenanteil der Kirche beträgt ca. 60.800 EURO brutto.
Somit verbleiben für die politische Gemeinde Kosten in Höhe von rd.
480.605 EURO, die vom Grundsatz her in Höhe von 2/3 der Kosten aus
Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden. Jedoch sind der Bau von
Aufenthaltsplätzen mit entsprechender Ausstattung und die Bepflanzung relativ
teuer, so dass der Maximalzuschuss je m² ggf. auch überschritten wird und damit
nicht alle Kosten als förderfähig anerkannt werden.
Die Baukosten für die Gemeinde setzen sich aus verschiedenen
Kostengruppen zusammen. Hier die wichtigsten:
Vorbereitende Bodenarbeiten 33.300,00 €
Herstellung der befestigten Flächen 186.350,00
€
Rampen, Treppen, Winkelstützen
10.210,00 €
Entwässerung u. techn. Ausstattung 51.000,00 €
Allgemeine Einbauten (Brunnen, Bänke etc.) 51.650,00 €
Pflanzflächen u. Pflanzgruben 31.840,00 €
Baustelleneinrichtung u. Abbruch etc. 67.000,00 €
Risikoreserve 49.200,00 €
Damit überschreiten die veranschlagten Kosten die bisher zugrunde
gelegten Plankosten. Daher ist noch eine intensive Überprüfung aller Positionen
notwendig. Details werden in den Sitzungen vorgetragen.
Einsparpotentiale liegen natürlich in einer Senkung des Ausbaustandards
oder der Qualität der Ausstattung (z.B. bei den Betonfertigteilen für das
geplante Hochbeet zur Überwindung des Höhenunterschiedes des Kirchplatzes zum
Haus Reckers oder der Verzicht auf verschiedene Gestaltungselemente wie die
Umsetzung des Brunnens, das Design der Mülleimer, Fahrradständer und der
Betonbänke mit Holzauflage).
Auffällig ist die teure Herstellung der Pflanzgruben für die 10 Bäume.
Nach den einschlägigen Richtlinien sind jedoch diese Kosten gerechtfertigt, um
ein vernünftiges Anwachsen und das weitere Wachstum der Bäume zu gewährleisten
und Wurzelbildung im Pflasterbereich zu vermeiden.
Auch auf eine Risikoreserve sollte nicht verzichtet werden, um
unvorhersehbare Kosten auffangen zu können.
Einsparungen können jedoch auch noch durch Übernahme von Abbruch- und
Entsorgungsarbeiten durch den Bauhof erreicht werden.
Die Kosten werden sich zudem geringfügig reduzieren, wenn die Terrasse
bei Sundag nicht mit gepflastert wird.
Auch wurde ein Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen für 2018 überlegt.
Zu berücksichtigen sind dabei die anstehenden Termine des Salz- und Ölmarktes
im Juni und der Kirmes im Oktober sowie eine ständige, zumindest fußläufige
Erreichbarkeit der Geschäfte und Einrichtungen im betroffenen Bereich.
Durch die Schwierigkeiten bei den Tiefbauarbeiten im ersten Bauabschnitt
der Emsstraße hat es bereits Zeitverzögerungen gegeben. Man geht – bei
entsprechender Witterungslage - davon aus, dass man bis Ende April 2018
inklusive der Kreuzung Emsstraße/Am Feldkamp die Arbeiten zum 1. Bauabschnitt
abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass bereits Anfang des Jahres diese Kreuzung
gesperrt werden muss.
Erst danach (ab Mai) könnte dann mit dem Umbau des Kirchplatzes (1.
Bauabschnitt) begonnen werden. Nach dem Salz- und Ölmarkt (ab 18.06.) könnte
dann der zweite Abschnitt der Emsstraße bis zur Bahnhofstraße (zum Teil auch
zeitgleich) in Angriff genommen werden. Dieser Bauabschnitt sollte dann bis zur
Kirmes beendet sein.
Entgegen bisheriger Ankündigungen sollte mit den Arbeiten an der
Kreuzung nicht mehr in 2018 begonnen werden. Lediglich ein Kanalanschluss muss
noch bis zu einem Schacht in der Kreuzung hergestellt werden. Die Asphaltdecke wird danach zunächst
provisorisch wieder geschlossen.
Bei allen Bauabschnitten muss darauf geachtet werden, dass die Arbeiten
so erfolgen, dass immer eine Erreichbarkeit der Geschäfte, der kirchlichen
Einrichtungen, des Gemeindezentrums und auch der umliegenden Wohnungen
zumindest fußläufig bzw. auch für Anlieferung gegeben ist.
Gegen die Planungen für den Kirchplatz haben die Gebrüder Lammers, Eigentümer des Gebäudes Emsstraße 6, schriftlich Widerspruch eingelegt. Sie wenden sich grundsätzlich gegen die vorgeschlagene Planung, bestehen auf den Erhalt der jetzigen Zufahrt des Kirchplatzes und bemängeln, dass sie bei den Planungen nicht ausreichend und zu spät gehört wurden. Bereits seit dem Ende des Gestaltungswettwerbs sind die Grundzüge der Planung bekannt. In vielen Veranstaltungen und Publikationen wurde diese kommuniziert. Bei der offziellen Auftaktveranstaltung zur Sanierung im Mai 2017 hatte zudem jedermann Gelegenheit sich aus erster Hand zu informieren und Anregungen und Bedenken vorzutragen. Erst im Herbst wurden dann direkte Gespräche mit den unmittelbaren Anliegern geführt. Erst in dem Gespräch mit den Brüdern Lammers wurden die massiven Bedenken geäußert. Sie hatten zudem Gelegenheit in einer Gemeindeentwicklungsausschuss- und in der anschließenden Ratssitzung persönlich ihre Bedenken vorzutragen. Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind diesen Bedenken jedoch nicht gefolgt. Es wurden jedoch einige Detailanregungen in der weiteren Planung berücksichtigt, u.a. die zusätzliche Anlegung von Grünbeeten. Anschließend erfolgte ein formeller schriftlicher Widerspruch der Brüder Lammers. Da es sich jedoch bei der Planung nicht um ein formelles Verfahren mit abschließenden Verwaltungsakt bzw. rechtsmittelfähigen Bescheid handelt, und – wie oben ausgeführt – auch keine Kostenbeteiligung der Anlieger erzwungen wird, kann dem Widerspruch kein Widerspruchsbescheid folgen.
In der Sache sollte den Widerspruchsführern daher lediglich mitgeteilt werden, dass der Widerspruch gegen die vorgesehene Platzgestaltung zurückgewiesen wird.