Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen stimmt der Mitgliedschaft in der
Emsländischen Landschaft zu.
Im Herbst letzten Jahres wurde in der
Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz die Emsländische Landschaft als besonderer
Kulturdienstleister für die beiden Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim
vorgestellt und dabei auch erörtert, inwieweit es sinnvoll sein könnte, die
Mitgliedschaft für diese Kultureinrichtung auf die Städte und Gemeinden in den
beiden Landkreisen auszudehnen.
Zwischenzeitlich hat sich aufgrund der
Coronapandemie das Aufgabenspektrum der Landschaft noch einmal erweitert, weil
das Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Landschaften und
Landschaftsverbände in Niedersachsen inzwischen auch als Dienstleister für die
Notprogramme zur Absicherung kultureller Institutionen und auch zur
Existenzsicherung künstlerischer Soloselbstständiger in Anspruch nimmt.
Dies führte dazu, dass neben den jährlich
zur Verfügung stehenden Landesmitteln zur regionalen Kulturförderung (ca.
200.000 Euro) und zur Investitionsförderung kleiner Kultureinrichtungen (ca.
100.000 Euro), im Sommer letzten Jahres im Rahmen eines Billigkeitsprogramms
des Landes Niedersachsen den ehrenamtlich geführten Kulturvereinigungen der
notwendige Auslagenersatz für Vorlaufkosten etc. durch die Emsländische
Landschaft gewährt werden konnte.
Umfangreicher ist das vom Land Niedersachsen
initiierte Programm „Niedersachsen dreht auf", das mittelbar den
Soloselbstständigen zugutekommen soll. Hier standen der Emsländischen
Landschaft bisher rund 350.000 Euro zur Verfügung. Damit konnten über 30
Kulturveranstaltungen bewilligt und gefördert werden. Ein weiteres
Förderprogramm durch das Land Niedersachsen ist in Vorbereitung.
Es wird davon ausgegangen, dass bei der
wahrscheinlich zu erwartenden Verabschiedung eines Landeskulturfördergesetzes
noch in dieser Wahlperiode der Aufgabenzuwachs für die Emsländische Landschaft
eher größer werden wird.
Damit etabliert sich die Landschaft neben
den Städten, Gemeinden und beiden Landkreisen, die auf vielfältige Art und
Weise, insbesondere für den ehrenamtlichen Bereich, Kulturarbeit leisten, bzw. auch institutionelle
Kulturförderung finanzieren einerseits und der Landeskulturförderung
andererseits, eine dritte Säule, die das Kulturleben im ländlichen Raum breiter
aufstellt und auch in seiner Vielfalt fördert.
Nachdem die Mitgliederversammlung der Emsländischen
Landschaft Anfang dieses Jahres durch eine entsprechende Satzungsänderung die
Möglichkeit geschaffen hat, den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in der
Region eine Mitgliedschaft zu eröffnen und das Registergericht in Osnabrück
zwischenzeitlich diese Satzungsänderung genehmigt hat, wurde den Kommunen das
Angebot gemacht, Mitglied der Emsländischen Landschaft zu werden.
Das
Stimmengewicht ist zwischen den beiden Landkreisen, den beiden Heimatbünden und
den Städten und Gemeinden gleichgewichtig festgesetzt worden. Damit entfallen
auf den Emsländischen Heimatbund, den Landkreis Emsland und die Städte und
Gemeinden im Landkreis Emsland je 10 Mitgliederstimmen und auf den Heimatverein
Grafschaft Bentheim, den Landkreis Grafschaft Bentheim und die Städte und
Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim je 5 Stimmen. Ein Finanzbeitrag ist
mit der Mitgliedschaft der Städte und Gemeinden nicht verbunden.
Die Mitgliederversammlung der Emsländischen
Landschaft soll im Herbst 2021 formell die Aufnahme der Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden beschließen, sodass dann die Emsländische Landschaft
weiterentwickelt werden kann.