Bürgermeister Kaiser führt aus, dass sich neben den öffentlichen Maßnahmen bei folgenden privaten Maßnahmen die genannten Sachstände ergeben:

 

Simone Puls, Bahnhofstraße 31 und 33

 

Für das Gebäude Bahnhofstraße 31 kann die Baugenehmigung erteilt werden, sobald die verspätet vorgelegte Statik durch den Landkreis geprüft wurde. Die Prüfung läuft. Der Abbruch als bodenordnende Maßnahme und die Baugrundherstellung ist erfolgt und durch die Sanierung gefördert worden. Die Beträge wurden bereits ausgezahlt.

 

Annette Kahle, Bahnhofstraße 21

 

Frau Kahle plant den Umbau ihres Wohn- und Geschäftshauses. Die Außenfassade des Geschäftes soll verändert werden. Außerdem ist geplant, im 1. OG und im Dachgeschoss jeweils zwei Wohnungen einzubauen. Gleichzeitig erfolgt im Eingangsbereich von der Franz-Schratz-Straße der Einbau eines im Gebäude liegenden Fahrstuhles, dessen Schacht die Dachhaut als Gaube„durchbricht“. Dann können auch die Wohnungen im Dachgeschoss barrierefrei erreicht werden.

 

Volksbank, Emsstraße 3 – 5

und Greiwe/K+K, Emsstraße 7

 

Mit Vertretern der Volksbank, von K+K und der Fam. Greiwe haben weitere Gespräche bezüglich einer zusätzlichen Zuwegung von der Emsstraße zum Parkplatz K+K stattgefunden. Grundsätzlich wird die Planung der Gemeinde hier eine weitere Zufahrt als Einbahnstraße zum K+K-Parkplatz zu schaffen, von allen Beteiligten positiv gesehen.

Für den Bau der Straße sind jedoch von den Eigentümern Greiwe und Volksbank die erforderlichen Grundstücksteilflächen bereitzustellen. Die Volksbank macht zur Bedingung, dass ihr im Gegenzug ein Geh- und Fahrrecht auf dem Parkplatz von K+K eingeräumt wird und eine (Mit-)Nutzung von mindestens 3 Stellplätzen unmittelbar an der Zufahrt zum K+K-Gelände für die Kunden der Volksbank grundbuchlich abgesichert wird. Dieses wird aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Eigentümern Greiwe und K+K (Vorhaltung einer Mindestanzahl von Kfz-Abstellflächen) von diesen beiden bislang abgelehnt. Dabei wird von beiden verkannt, dass die Zufahrt von der Emsstraße vordringlich dem Betrieb des K+K-Marktes zu Gute kommt.

 

Der Bau der zusätzlichen Zufahrt ist im Übrigen nur möglich, weil die Volksbank den Abbruch des jetzigen Gebäudes und einen kompletten Neubau in 3-geschossiger Bauweise plant. Die Bank wird sich mit allen Service- und Personaleinrichtungen im Erdgeschoss ausbreiten. In den oberen Geschossen sollen Wohnungen, die barrierefrei erreichbar sein sollen, eingerichtet werden. Für die Mieter ist die Schaffung weiterer Parkplätze auf dem jetzigen Grundstück erforderlich. Bei einer Veränderung der neuen Grundfläche des künftigen Gebäudes kann genügend Raum für die geplante Zufahrtsstraße entstehen.

 

Unabhängig davon geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass sie die Straße errichten muss, da hierzu keine der beteiligten Parteien Bereitschaft signalisiert hat. Dazu wäre es empfehlenswert, wenn die Gemeinde die anteiligen Flächen erwirbt und die Straße in Eigenregie bis an den Rand des vorhandenen Parkplatzes baut. Die Zufahrtstraße wird dann nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Maßnahme wäre insgesamt im Rahmen der Ortskernsanierung förderfähig, jedoch sind hierfür in der Budgetplanung bislang keine Mittel eingeplant, ggf. ist sogar nochmals das ISEK anzupassen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird sich weiter um eine Lösung bemühen, da sie die zusätzliche Zufahrt aus verkehrstechnischer Sicht für eine wesentliche Verbesserung der Zufahrtssituation zum K+K-Parkplatz hält. Es wird bei Realisierung eine erhebliche Entlastung der Straße „Am Feldkamp“ erwartet. Zudem ist für Ortsunkundige die Zufahrt leichter zu finden.

 

Widerspruch Lammers, Emsstraße 6

Herr Lammers hat angefragt, ob in der Ratssitzung über die Baumaßnahmen am Kirchplatz und somit auch über seinen Widerspruch entschieden wird. Ihm ist mitgeteilt worden, dass ein formeller Widerspruchsbescheid nicht erlassen werden kann, da das Bauvorhaben kein Verwaltungsakt ist, der anfechtbar ist, sondern eine politische Entscheidung der Gemeinde.

In der Sache ist bei ihm keine Bewegung zu erkennen. Er bleibt bei seinen Forderungen und fühlt sich nicht ordnungsgemäß an der Planung beteiligt.

Die Verwaltung empfiehlt, eine endgültige Entscheidung über die Realisierung zu treffen. Dabei sollten seine Grundstücksflächen ausgespart werden. Eine Umgestaltung der Terrasse durch die Gemeinde wäre zudem nur mit seiner Zustimmung möglich. Auch müsste dann für eine Förderfähigkeit ein mindestens 25-jähriger Nutzungsvertrag geschlossen werden. Beides wird nach Sachlage nicht zu erreichen sein.

 

 

Um 20.30 Uhr unterbricht Ratsvorsitzender Evers die Ratssitzung für eine Bürgerfragestunde.

 

Herr Lammers bemängelt, dass die Planungen der Gemeinde nicht mit seinen Interessen vereinbar sind und er sich in den Prozess der Ortskernsanierung – zumindest was sein Gebäude angeht – nicht genügend eingebunden fühlt. Er verlangt, dass die Verbindung zum Gemeindezentrum/Kirche wie bislang vor seinem Grundstück verläuft.

 

Herr Reckers (Emsstraße 2) bemängelt, dass zunächst geplant wird und dann das Gespräch mit den Anliegern geführt wird. Es habe keine Möglichkeit bestanden, sich konkret zu äußern.

 

Bürgermeister Kaiser führt aus, dass seit Jahren und insbesondere im vergangenen Jahr immer wieder über die Planungen zur Ortskernsanierung informiert wurde. Zudem wurde insbesondere Herr Reckers – seinerzeit in Funktion als Anlieger und Geschäftsführer der IG Handel & Gewerbe – fortlaufend über die Planungen unterrichtet. Auch zum Ortskernfest im Mai 2017, zudem alle Interessierten eingeladen waren, war sogar der Planer aus Berlin angereist, um Fragen zur Planung zu beantworten.

 

Gegen 20.45 Uhr wird die Bürgerfragestunde durch den Ratsvorsitzenden Evers beendet und die Ratssitzung wieder eröffnet.

 

Die Angelegenheit „Lammers“ wird anschließend ausführlich im Rat beraten. Einhellig besteht die Auffassung, die bisherigen Planungen fortzuführen und die Einwände von Herrn Lammers nicht zu berücksichtigen.

 

Emsstraße 2 (Reckers)

Für das Gebäude Emsstraße 2 (Eigentümer Reckers) hat das Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg die Anerkennung als ortsbildprägendes Gebäude ausgesprochen. Somit ist eine Förderung mit Modernisierungsmitteln über die steuerlichen Möglichkeiten hinaus denkbar.

 

Poststraße 6 (ehemalige Post)

Das Gebäude Poststraße 6 (Friseur Fischer) soll veräußert werden. Hier sind erhebliche bauliche und energetische Baumaßnahmen erforderlich. Daher soll für das ehemalige Postgebäude auch die Anerkennung als ortsbildprägendes Gebäude beantragt werden. Mit einem positiven Bescheid ist zu rechnen. Bei diesen Sanierungsmaßnahmen könnten dann Modernisierungsmittel entsprechend der Richtlinie bewilligt werden.

 

Beleuchtung Kirchplatz und Illumination Katholische Kirche St. Cyriakus

Am 11.01.2018 wird die Westnetz zusammen mit der Fa. Trillux eine Probeausleuchtung des Kirchvorplatzes und der St. Cyriakus-Kirche vornehmen. Um 17.00 Uhr wird mit der Illumination begonnen. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten wie Boden- und Maststrahler vorgestellt.

 

Hierzu sind das Planungsbüro aus Berlin, der Sanierungsbetreuer, Vertreter der Kirchengemeinde, Vertreter der Verwaltung und natürlich die Ratsmitglieder, Nachbarn und weitere Interessierte herzlich eingeladen.

 

Wenn es zeitlich möglich ist, soll auch gleichzeitig am Ehrenmal eine bessere Beleuchtung des Denkmals, der Namenstafeln und des Bronzekreuzes vorgestellt werden.