Sitzung: 14.12.2017 Rat
Bürgermeister Kaiser führt aus, dass sich neben den öffentlichen Maßnahmen bei folgenden privaten Maßnahmen die genannten Sachstände ergeben:
Simone Puls, Bahnhofstraße 31 und 33
Für das Gebäude Bahnhofstraße 31 kann die Baugenehmigung erteilt werden,
sobald die verspätet vorgelegte Statik durch den Landkreis geprüft wurde. Die
Prüfung läuft. Der Abbruch als bodenordnende Maßnahme und die Baugrundherstellung
ist erfolgt und durch die Sanierung gefördert worden. Die Beträge wurden
bereits ausgezahlt.
Annette Kahle, Bahnhofstraße 21
Frau Kahle plant den Umbau ihres Wohn- und Geschäftshauses. Die
Außenfassade des Geschäftes soll verändert werden. Außerdem ist geplant, im 1.
OG und im Dachgeschoss jeweils zwei Wohnungen einzubauen. Gleichzeitig erfolgt
im Eingangsbereich von der Franz-Schratz-Straße der Einbau eines im Gebäude
liegenden Fahrstuhles, dessen Schacht die Dachhaut als Gaube„durchbricht“. Dann
können auch die Wohnungen im Dachgeschoss barrierefrei erreicht werden.
Volksbank, Emsstraße 3 – 5
und Greiwe/K+K, Emsstraße 7
Mit Vertretern der Volksbank, von K+K und der Fam. Greiwe haben weitere
Gespräche bezüglich einer zusätzlichen Zuwegung von der Emsstraße zum Parkplatz
K+K stattgefunden. Grundsätzlich wird die Planung der Gemeinde hier eine
weitere Zufahrt als Einbahnstraße zum K+K-Parkplatz zu schaffen, von allen
Beteiligten positiv gesehen.
Für den Bau der Straße sind jedoch von den Eigentümern Greiwe und
Volksbank die erforderlichen Grundstücksteilflächen bereitzustellen. Die
Volksbank macht zur Bedingung, dass ihr im Gegenzug ein Geh- und Fahrrecht auf
dem Parkplatz von K+K eingeräumt wird und eine (Mit-)Nutzung von mindestens 3
Stellplätzen unmittelbar an der Zufahrt zum K+K-Gelände für die Kunden der
Volksbank grundbuchlich abgesichert wird. Dieses wird aufgrund der
vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Eigentümern Greiwe und K+K
(Vorhaltung einer Mindestanzahl von Kfz-Abstellflächen) von diesen beiden
bislang abgelehnt. Dabei wird von beiden verkannt, dass die Zufahrt von der
Emsstraße vordringlich dem Betrieb des K+K-Marktes zu Gute kommt.
Der Bau der zusätzlichen Zufahrt ist im Übrigen nur möglich, weil die
Volksbank den Abbruch des jetzigen Gebäudes und einen kompletten Neubau in
3-geschossiger Bauweise plant. Die Bank wird sich mit allen Service- und
Personaleinrichtungen im Erdgeschoss ausbreiten. In den oberen Geschossen
sollen Wohnungen, die barrierefrei erreichbar sein sollen, eingerichtet werden.
Für die Mieter ist die Schaffung weiterer Parkplätze auf dem jetzigen
Grundstück erforderlich. Bei einer Veränderung der neuen Grundfläche des
künftigen Gebäudes kann genügend Raum für die geplante Zufahrtsstraße
entstehen.
Unabhängig davon geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass sie die
Straße errichten muss, da hierzu keine der beteiligten Parteien Bereitschaft
signalisiert hat. Dazu wäre es empfehlenswert, wenn die Gemeinde die anteiligen
Flächen erwirbt und die Straße in Eigenregie bis an den Rand des vorhandenen
Parkplatzes baut. Die Zufahrtstraße wird dann nach Fertigstellung dem
öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Maßnahme wäre insgesamt im Rahmen der
Ortskernsanierung förderfähig, jedoch sind hierfür in der Budgetplanung bislang
keine Mittel eingeplant, ggf. ist sogar nochmals das ISEK anzupassen.
Die Gemeindeverwaltung wird sich weiter um eine Lösung bemühen, da sie
die zusätzliche Zufahrt aus verkehrstechnischer Sicht für eine wesentliche
Verbesserung der Zufahrtssituation zum K+K-Parkplatz hält. Es wird bei
Realisierung eine erhebliche Entlastung der Straße „Am Feldkamp“ erwartet.
Zudem ist für Ortsunkundige die Zufahrt leichter zu finden.
Widerspruch Lammers, Emsstraße 6
Herr Lammers hat angefragt, ob in der Ratssitzung über die Baumaßnahmen
am Kirchplatz und somit auch über seinen Widerspruch entschieden wird. Ihm ist
mitgeteilt worden, dass ein formeller Widerspruchsbescheid nicht erlassen
werden kann, da das Bauvorhaben kein Verwaltungsakt ist, der anfechtbar ist,
sondern eine politische Entscheidung der Gemeinde.
In der Sache ist bei ihm keine Bewegung zu erkennen. Er bleibt bei
seinen Forderungen und fühlt sich nicht ordnungsgemäß an der Planung beteiligt.
Die Verwaltung empfiehlt, eine endgültige Entscheidung über die
Realisierung zu treffen. Dabei sollten seine Grundstücksflächen ausgespart
werden. Eine Umgestaltung der Terrasse durch die Gemeinde wäre zudem nur mit
seiner Zustimmung möglich. Auch müsste dann für eine Förderfähigkeit ein
mindestens 25-jähriger Nutzungsvertrag geschlossen werden. Beides wird nach
Sachlage nicht zu erreichen sein.
Um 20.30 Uhr unterbricht Ratsvorsitzender
Evers die Ratssitzung für eine Bürgerfragestunde.
Herr Lammers bemängelt, dass die Planungen der Gemeinde nicht mit seinen
Interessen vereinbar sind und er sich in den Prozess der Ortskernsanierung –
zumindest was sein Gebäude angeht – nicht genügend eingebunden fühlt. Er
verlangt, dass die Verbindung zum Gemeindezentrum/Kirche wie bislang vor seinem
Grundstück verläuft.
Herr Reckers (Emsstraße 2) bemängelt, dass zunächst geplant wird und
dann das Gespräch mit den Anliegern geführt wird. Es habe keine Möglichkeit
bestanden, sich konkret zu äußern.
Bürgermeister Kaiser führt aus, dass seit Jahren und insbesondere im
vergangenen Jahr immer wieder über die Planungen zur Ortskernsanierung
informiert wurde. Zudem wurde insbesondere Herr Reckers – seinerzeit in
Funktion als Anlieger und Geschäftsführer der IG Handel & Gewerbe –
fortlaufend über die Planungen unterrichtet. Auch zum Ortskernfest im Mai 2017,
zudem alle Interessierten eingeladen waren, war sogar der Planer aus Berlin
angereist, um Fragen zur Planung zu beantworten.
Gegen 20.45 Uhr wird die
Bürgerfragestunde durch den Ratsvorsitzenden Evers beendet und die Ratssitzung
wieder eröffnet.
Die Angelegenheit „Lammers“ wird anschließend ausführlich im Rat
beraten. Einhellig besteht die Auffassung, die bisherigen Planungen
fortzuführen und die Einwände von Herrn Lammers nicht zu berücksichtigen.
Emsstraße 2 (Reckers)
Für das Gebäude Emsstraße 2 (Eigentümer Reckers) hat das Amt für
regionale Landesentwicklung in Oldenburg die Anerkennung als ortsbildprägendes
Gebäude ausgesprochen. Somit ist eine Förderung mit Modernisierungsmitteln über
die steuerlichen Möglichkeiten hinaus denkbar.
Poststraße 6 (ehemalige Post)
Das Gebäude Poststraße 6 (Friseur Fischer) soll veräußert werden. Hier
sind erhebliche bauliche und energetische Baumaßnahmen erforderlich. Daher soll
für das ehemalige Postgebäude auch die Anerkennung als ortsbildprägendes
Gebäude beantragt werden. Mit einem positiven Bescheid ist zu rechnen. Bei
diesen Sanierungsmaßnahmen könnten dann Modernisierungsmittel entsprechend der
Richtlinie bewilligt werden.
Beleuchtung Kirchplatz und Illumination
Katholische Kirche St. Cyriakus
Am 11.01.2018 wird die Westnetz zusammen mit der Fa. Trillux eine
Probeausleuchtung des Kirchvorplatzes und der St. Cyriakus-Kirche vornehmen. Um
17.00 Uhr wird mit der Illumination begonnen. Dabei werden verschiedene
Möglichkeiten wie Boden- und Maststrahler vorgestellt.
Hierzu sind das Planungsbüro aus Berlin, der Sanierungsbetreuer,
Vertreter der Kirchengemeinde, Vertreter der Verwaltung und natürlich die
Ratsmitglieder, Nachbarn und weitere Interessierte herzlich eingeladen.
Wenn es zeitlich möglich ist, soll auch gleichzeitig am Ehrenmal eine
bessere Beleuchtung des Denkmals, der Namenstafeln und des Bronzekreuzes
vorgestellt werden.