Sitzung: 15.04.2021 Rat
Als anhaltende Maßnahme zur Eindämmung der
Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat das Land Niedersachsen den Betrieb von
Kindertagesstätten wieder einmal untersagt. Analog zur Verfahrensweise in den
Vormonaten hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Kindergartenbeiträge
für die Monate April bis längstens (zunächst) Mai 2021 unter Vorbehalt der
späteren Prüfung, nicht einzuziehen. Es erfolgt eine rückwirkende Abrechnung.
Die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird wiederum tageweise abgerechnet. Wer
sein Kind einen gesamten Kalendermonat nicht in die Kita bringt, wird von den
Gebühren ebenfalls befreit. Die Reduzierung der Gebühren verfolgt das Ziel,
auch in den Kitas die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
Ratsherr Gödde weist
darauf hin, dass beschlossen wurde, Eltern die Kita-Beiträge zu erlassen,
sofern die Kinder über den gesamten Monat zu Hause betreut werden. Dies sollte
auch kommuniziert werden.