Als anhaltende Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat das Land Niedersachsen den Betrieb von Kindertagesstätten wieder einmal untersagt. Analog zur Verfahrensweise in den Vormonaten hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Kindergartenbeiträge für die Monate April bis längstens (zunächst) Mai 2021 unter Vorbehalt der späteren Prüfung, nicht einzuziehen. Es erfolgt eine rückwirkende Abrechnung. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird wiederum tageweise abgerechnet. Wer sein Kind einen gesamten Kalendermonat nicht in die Kita bringt, wird von den Gebühren ebenfalls befreit. Die Reduzierung der Gebühren verfolgt das Ziel, auch in den Kitas die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

 

Ratsherr Gödde weist darauf hin, dass beschlossen wurde, Eltern die Kita-Beiträge zu erlassen, sofern die Kinder über den gesamten Monat zu Hause betreut werden. Dies sollte auch kommuniziert werden.