Sitzung: 15.04.2021 Rat
Aus
dem Baugebiet Feldhook erreichten die Verwaltung in letzter Zeit vermehrt
Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse
Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen zu
Anbaumöglichkeiten oder auch zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem
Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.
Der
Bebauungsplan Nr. 56 stammt aus dem Jahre 1981 und schränkt die Bauabsichten im
Vergleich zu den heute üblichen B-Plan-Festsetzungen ziemlich ein. Vor dem
Hintergrund einer Innen- und Nachverdichtung hat die Gemeinde ein Planungsbüro
für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ beauftragt.
Mit
der Änderung sollen u.a. die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen
Standard umgesetzt werden. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche
erweitert werden.