Aus dem Baugebiet Feldhook erreichten die Verwaltung in letzter Zeit vermehrt Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen zu Anbaumöglichkeiten oder auch zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.

 

Der Bebauungsplan Nr. 56 stammt aus dem Jahre 1981 und schränkt die Bauabsichten im Vergleich zu den heute üblichen B-Plan-Festsetzungen ziemlich ein. Vor dem Hintergrund einer Innen- und Nachverdichtung hat die Gemeinde ein Planungsbüro für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ beauftragt.

 

Mit der Änderung sollen u.a. die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen Standard umgesetzt werden. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche erweitert werden.