Altersvorsitzender Schöttler fordert dazu auf, Vorschläge für das Amt der/des Vorsitzenden vorzutragen.

 

Er weist darauf hin, dass gem. § 67 NKomVG schriftlich gewählt wird; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds des Ortsrates ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Ortsrates gestimmt hat.

 

Geheime Wahl wird nicht beantragt.

 

Ratsherr Elling schlägt für das Amt des Vorsitzenden Herrn Franz-Josef-Evers vor.

 

Anschließend erfolgt die Wahl durch Handzeichen. Danach erhält Franz-Josef Evers 6 Ja-Stimmen. Damit ist er einstimmig zum Vorsitzenden (Ortsbürgermeister) gewählt. Auf Nachfrage erklärt er, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Er gibt einen kurzen Ausblick, welche Themen im Ortsteil Holsten-Bexten in Zukunft gemeinschaftlich angegangen werden müssen.

 

Bürgermeister Kaiser überreicht ihm die Ernennungsurkunde.