Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ausschussvorsitzender Otten stellt fest, dass zu dieser Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.

 

Im Anschluss daran nimmt Bürgermeister Kaiser die Pflichtenbelehrung nach den §§ 40 - 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der nicht dem Rat angehörenden, ordentlichen Mitglieder des Schulausschusses vor.