Als Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat das Land Niedersachsen den Betrieb von Kindertagesstätten derzeit untersagt.

 

Analog der Verfahrensweise aus dem letzten Lockdown haben die Kirchengemeinde St. Cyriakus und die Gemeinde Salzbergen als Trägerinnen der Kindertagesstätten entschieden, den Beitrag für die Monate Januar und Februar 2021 vorerst nicht zu erheben.

Das bedeutet, dass für den Monat Januar zunächst, unter Vorbehalt der späteren Prüfung, die Kindergartenbeiträge nicht eingezogen werden. Es sei zu beachten, dass diese Regelung vorerst nur die Kindergartenbeiträge für den Monat Januar und Februar betrifft. Sollte die Situation unter den jetzigen Umständen länger andauern, wird man über die kommenden Beiträge gesondert entscheiden.

 

Lediglich die Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, werden tageweise abgerechnet.

 

Sofern sich die Situation lockert, sodass die Kindertagesstätten für den Regelbetrieb wieder öffnen dürfen, werden die Kindergartenbeiträge wieder, wie im Normalfall, eingezogen.