Für die Erweiterung und Modernisierung des Combi- und Aldimarktes fand im Februar ein Termin mit den Investoren/Eigentümern und Mitarbeitern von Bünting sowie Aldi statt. In Bezug auf die Bauleitplanung wurde vorab eine Bauvoranfrage zur Prüfung, ob das Vorhaben von Combi und Aldi sowie die Ansiedlung von zwei weiteren Märkten aus störfallrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sind, vorab an den Landkreis gestellt. Der Landkreis Emsland konnte hierzu keine Aussage treffen, da baurechtliche Anfragen immer nach geltendem Recht geprüft werden. Da der neue B-Plan jedoch noch aufgestellt werden muss, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich.

 

Gleichwohl ist das Thema Störfall vorab zu klären, bevor weitergehende Investitionen getätigt werden. Deshalb hat die Gemeinde Salzbergen das Büro ARU beauftragt, eine störfallrechtliche Begutachtung für das Vorhaben durchzuführen. Mittlerweile liegt ein entsprechender Entwurf vor, der mit dem Landkreis vor Beginn des Bauleitplanverfahren bewertet werden soll.

 

Zur Zeit wird das Ausschreibungsverfahren für die Bauleitplanung durchgeführt. Die Auftragsvergabe an das Planungsbüro soll dann in der nächsten VA-Sitzung beschlossen werden. Anschließend soll dann sowohl mit dem Bauleitplanverfahren als auch mit der raumordnerischen Beurteilung zügig begonnen werden.