Aufgrund der Errichtung des Bikeparkes muss der Bebauungsplan geändert werden. In der derzeit rechtskräftigen 4. Änderung ist die Fläche noch als Parkplatzfläche festgesetzt. Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Bikeparkes geschaffen werden. Die Fläche wird in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bikepark umgewandelt.

 

Derzeit wird die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange haben bis zum 23. April 2021 Zeit, ihre Bedenken und Anregungen vorzutragen.