Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Aufgrund
der Errichtung des Bikeparkes muss der Bebauungsplan geändert werden. In der
derzeit rechtskräftigen 4. Änderung ist die Fläche noch als Parkplatzfläche
festgesetzt. Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung des Bikeparkes geschaffen werden. Die Fläche
wird in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bikepark umgewandelt.
Derzeit
wird die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeit sowie die
Träger öffentlicher Belange haben bis zum 23. April 2021 Zeit, ihre Bedenken
und Anregungen vorzutragen.