Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Die Gemeinde Emsbüren hat die Gemeinde
Salzbergen als Träger öffentlicher Belang an vier Bauleitplanverfahren
beteiligt. Aktuell werden hier die frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligungen durchgeführt. Es handelt sich um folgende Planungen:
- 47.
Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 „Gebietsentwicklung
Emsbüren – Autobahnkreuz A30 / A31 – Teil XIII“
sowie
51. Änd. des
Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 152 „Gebietsentwicklung Emsbüren –
Autobahnkreuz A30 / A31 – Teil XIV“
Mit den beiden vorgenannten Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Emsbüren
die gewerbliche Weiterentwicklung im Ortsteil Ahlde im Bereich des
Autobahnkreuzes A30 / A31.
Die Geltungsbereiche der beiden Planverfahren befinden sich südlich der
Spedition Boll. In diesem Bereich befinden sich ohnehin schon gewerbliche
Bauflächen.
- 52.
Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 153 „Bauhof“
Hier soll der Bereich des Bauhofes und der danebenliegenden
gemeindlichen Kläranlage planungsrechtlich abgesichert werden. Zudem soll eine
Obdachlosenunterkunft am Bauhof errichtet werden. Gegenüberliegend wird ein
Sondergebiet für den ansässigen Hundeverein festgesetzt.
- 50.
Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 151 „Sondergebiet
Pferdesportanlage / Reiterhof Tebbel“
Der Pferdesportbetrieb Tebbel plant seinen Betriebsstandort zu verlegen
und auzubauen. Hierfür soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
Pferdesportanlage/Reiterhof Tebbel geschaffen werden. Mit der Aussiedelung
kommt es zu einer Entlastung im Ortskernbereich von Emsbüren.
Die Planfläche befindet sich im Norden der Gemeinde Emsbüren „Auf dem
Hörtel“. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 6,2 ha. Die
Ausweisung des Sondergebietes in den Außenbereich ist städtebaulich vertretbar,
da bereits unmittelbar südlich eine Betriebsstätte des Vorhabenträgers mit
einer Jungpferdeaufzucht vorhanden ist.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht mehrere Reithallen sowie Sand-
und Rasenplätze vor.
Aus Sicht der Verwaltung sind zu den vorgenannten Planungen keine
Bedenken vorzutragen.