Die Gemeinde Emsbüren hat die Gemeinde Salzbergen als Träger öffentlicher Belang an vier Bauleitplanverfahren beteiligt. Aktuell werden hier die frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligungen durchgeführt. Es handelt sich um folgende Planungen:

 

-       47. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 „Gebietsentwicklung Emsbüren – Autobahnkreuz A30 / A31 – Teil XIII“

sowie

51. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 152 „Gebietsentwicklung Emsbüren – Autobahnkreuz A30 / A31 – Teil XIV“

 

Mit den beiden vorgenannten Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Emsbüren die gewerbliche Weiterentwicklung im Ortsteil Ahlde im Bereich des Autobahnkreuzes A30 / A31.

Die Geltungsbereiche der beiden Planverfahren befinden sich südlich der Spedition Boll. In diesem Bereich befinden sich ohnehin schon gewerbliche Bauflächen.

 

-       52. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 153 „Bauhof“

Hier soll der Bereich des Bauhofes und der danebenliegenden gemeindlichen Kläranlage planungsrechtlich abgesichert werden. Zudem soll eine Obdachlosenunterkunft am Bauhof errichtet werden. Gegenüberliegend wird ein Sondergebiet für den ansässigen Hundeverein festgesetzt.

 

-       50. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 151 „Sondergebiet Pferdesportanlage / Reiterhof Tebbel“

Der Pferdesportbetrieb Tebbel plant seinen Betriebsstandort zu verlegen und auzubauen. Hierfür soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Pferdesportanlage/Reiterhof Tebbel geschaffen werden. Mit der Aussiedelung kommt es zu einer Entlastung im Ortskernbereich von Emsbüren.

Die Planfläche befindet sich im Norden der Gemeinde Emsbüren „Auf dem Hörtel“. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 6,2 ha. Die Ausweisung des Sondergebietes in den Außenbereich ist städtebaulich vertretbar, da bereits unmittelbar südlich eine Betriebsstätte des Vorhabenträgers mit einer Jungpferdeaufzucht vorhanden ist.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht mehrere Reithallen sowie Sand- und Rasenplätze vor.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind zu den vorgenannten Planungen keine Bedenken vorzutragen.