Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
In
den letzten Monaten erreichten die Verwaltung einige Anfragen zu der ehemaligen
Spielplatzfläche Am Waldkamp. In allen Fällen kamen die Anfragen von den
umliegenden Nachbarn, die Interesse an dieser Fläche bekundet haben (u.a. als
Baugrundstück oder auch nur als Anpflanzfläche von Sträuchern und Bäumen).
Im
Bebauungsplan ist diese Fläche als Spielplatzfläche festgelegt und somit nicht
bebaubar. Zudem hat das Grundstück keine eigene Erschließung, sodass nur die
Möglichkeit der Erschließung über ein Nachbargrundstück bleibt.
Derzeit
liegt das Grundstück, umgeben von Häusern als ungenutzte Fläche dar. Vor dem
Hintergrund der derzeitigen Nachfrage schlägt die Verwaltung eine Beratung in
den politischen Gremien vor.
Es
sei grundsätzlich zu überlegen, ob die festgesetzte Spielplatzfläche zu einer
Wohnbaufläche geändert wird. Hierfür wäre eine Bebauungsplanänderung notwendig.
Hier sollte dann auf eine für die Nachbarschaft verträgliche Nachverdichtung
wert gelegt werden – also eine Bebauung als Einfamilienhaus im Stil der
vorhandenen Bauten.
Sollte
dieser Vorgehensweise gefolgt werden, bliebe immer noch das Problem der
Erschließung. Es würde daher vorgeschlagen werden, dass das Grundstück in ein
Bieterverfahren der umliegenden Nachbarn gehen würde, sodass die Erschließung
über das eigene Grundstück erfolgen könnte. D.h. konkret: Das Grundstück wird
allen Anliegern zum Kauf gegen Höchstgebot (Mindestgebot entsprechend
Richtwert) angeboten, mit der Maßgabe, dass über das Anliegergrundstück ein
Erschließungsweg in einer Breite von 3 m gewährleistet werden kann, über den
auch die Ver- und Entsorgung mittels anderer Medien sichergestellt werden kann.
Zudem sind die Kosten für eine Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Ausschussvorsitzender
Vehring fügt hinzu, dass der Grundsatz der Nachverdichtung für das ungenutzte
Grundstück verfolgt werden sollte. Zudem führe es auch zu einer Entlastung des
Bauhofes, der diesen Bereich immer noch pflegen müsse.
Ratsherr
Schöttler hinterfragt, ob der Erwerber das Grundstück auch weiter veräußern
dürfe. Bürgermeister Kaiser führt aus, dass dies im Ermessen der Gemeinde
liege. Dies sollte im Kaufvertrag geregelt werden.
Zusammenfassend
wird erläutert, dass zunächst eine weitere Beratung in den Gremien erfolgen
wird. Anschließend sollte eine Anliegerversammlung mit den umliegenden Nachbarn
durchgeführt werden, bevor es dann zum Bieterverfahren kommt. Sofern
anschließend die Erschließung nachgewiesen werden kann und die vertragliche
Angelegenheit abgewickelt ist, kann die Bebauungsplanänderung erfolgen.
Diese Vorgehensweise wird seitens der Mitglieder des
Gemeindeentwicklungsausschusses zugestimmt.