In den letzten Monaten erreichten die Verwaltung einige Anfragen zu der ehemaligen Spielplatzfläche Am Waldkamp. In allen Fällen kamen die Anfragen von den umliegenden Nachbarn, die Interesse an dieser Fläche bekundet haben (u.a. als Baugrundstück oder auch nur als Anpflanzfläche von Sträuchern und Bäumen).

Im Bebauungsplan ist diese Fläche als Spielplatzfläche festgelegt und somit nicht bebaubar. Zudem hat das Grundstück keine eigene Erschließung, sodass nur die Möglichkeit der Erschließung über ein Nachbargrundstück bleibt.

Derzeit liegt das Grundstück, umgeben von Häusern als ungenutzte Fläche dar. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Nachfrage schlägt die Verwaltung eine Beratung in den politischen Gremien vor.

 

Es sei grundsätzlich zu überlegen, ob die festgesetzte Spielplatzfläche zu einer Wohnbaufläche geändert wird. Hierfür wäre eine Bebauungsplanänderung notwendig. Hier sollte dann auf eine für die Nachbarschaft verträgliche Nachverdichtung wert gelegt werden – also eine Bebauung als Einfamilienhaus im Stil der vorhandenen Bauten.

Sollte dieser Vorgehensweise gefolgt werden, bliebe immer noch das Problem der Erschließung. Es würde daher vorgeschlagen werden, dass das Grundstück in ein Bieterverfahren der umliegenden Nachbarn gehen würde, sodass die Erschließung über das eigene Grundstück erfolgen könnte. D.h. konkret: Das Grundstück wird allen Anliegern zum Kauf gegen Höchstgebot (Mindestgebot entsprechend Richtwert) angeboten, mit der Maßgabe, dass über das Anliegergrundstück ein Erschließungsweg in einer Breite von 3 m gewährleistet werden kann, über den auch die Ver- und Entsorgung mittels anderer Medien sichergestellt werden kann. Zudem sind die Kosten für eine Bebauungsplanänderung zu übernehmen.

 

Ausschussvorsitzender Vehring fügt hinzu, dass der Grundsatz der Nachverdichtung für das ungenutzte Grundstück verfolgt werden sollte. Zudem führe es auch zu einer Entlastung des Bauhofes, der diesen Bereich immer noch pflegen müsse.

 

Ratsherr Schöttler hinterfragt, ob der Erwerber das Grundstück auch weiter veräußern dürfe. Bürgermeister Kaiser führt aus, dass dies im Ermessen der Gemeinde liege. Dies sollte im Kaufvertrag geregelt werden.

 

Zusammenfassend wird erläutert, dass zunächst eine weitere Beratung in den Gremien erfolgen wird. Anschließend sollte eine Anliegerversammlung mit den umliegenden Nachbarn durchgeführt werden, bevor es dann zum Bieterverfahren kommt. Sofern anschließend die Erschließung nachgewiesen werden kann und die vertragliche Angelegenheit abgewickelt ist, kann die Bebauungsplanänderung erfolgen.

Diese Vorgehensweise wird seitens der Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses zugestimmt.