Sitzung: 22.03.2021 Ortsrat Steide
Der
Eigentümer des Gebäudes Vennweg 4 hat nach der Genehmigung des Neubaus eines
Zweifamilienwohnhauses mit Nebengebäude als Ersatzbau einen weiteren Bauantrag
für die Erweiterung des Nebengebäudes und Erweiterung des Gebäudes um eine
Terrassenüberdachung gestellt, dem seitens des Landkreises nach derzeitiger
Sach- und Rechtslage nicht zugestimmt werden kann. Hierzu gab es ein
Anhörungsverfahren. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.