Zum regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Grafschaft Bentheim hat die Gemeinde Salzbergen als beteiligte Kommune im Verfahren zur öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben:

 

Hier wurde insbesondere auf folgende Punkte verwiesen:

- Vorhandene Flächen für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen der Gemeinde Salzbergen unmittelbar an der Kreisgrenze zu Schüttorf.

- Ausweisung eines Gewerbegebietes in Höhe des Autobahnkreuzes A30/A31.

- Hinweis auf mögliche Flächen, die zur Ausweisung von Windkraftanlagen geeignet   

   sind.

- Hinweis auf das „Konzept zur Steuerung von nicht privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlagen“.

 

Einer Pressemitteilung konnte entnommen werden, dass die ursprüngliche Planung des Landkreises Grafschaft Bentheim vorsah, im Laufe des Frühjahrs 2021 den 2. Entwurf noch einmal zur Diskussion zu stellen und eventuell weiterhin bestehende Bedenken gegen die geplanten raumordnerischen Festlegungen des RROP mit den Beteiligten zu erörtern.

 

Dieser Verfahrensschritt wird nun zunächst ausgesetzt. Begründet wird dies unter anderem mit der andauernden Corona-Pandemie und der dadurch eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen sowie der Verweis auf die derzeitige Überarbeitung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen. Somit können gegebenenfalls Änderungen oder Anpassungen aus der Landesraumordnung mit im RROP berücksichtigt werden.