Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Alljährlich
wird über das Jahresausbauprogramm zur Ergänzung der Straßenbeleuchtung
beraten. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 10.000 Euro im Haushalt zur
Verfügung.
Im
letzten Jahr sind unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt worden:
- Zwei Leuchtstellen am Verbindungsweg
(Fuß- Radweg) zwischen Steider Straße und Hinterdingstraße
- Eine Leuchtstelle auf dem Schulhof Am
Feldkamp
- Errichtung von 10 Leuchten am
Steckelower mit Kostenbeteiligung der Anlieger
- Drei Leuchten entlang des Radweges an
der Bextener Straße (zwischen Sandstraße und Holstener Weg)
- Außerhalb des
Straßenbeleuchtungsprogrammes wurden noch neue Laternen im Zuge der laufenden
Baumaßnahmen errichtet (u.a. Ortskernsanierung, Steider Straße, Ausbau Sandkamp
II, Baugebiet östlich Nordmeyerstraße).
Grundsätzlich
ist die Gemeinde Salzbergen in dieser Angelegenheit schon recht gut
aufgestellt. In diesem Jahr konnte bisher eine Maßnahme zur besseren
Ausleuchtung des Friedhofsvorplatzes Am Feldkamp umgesetzt werden.
Neben
dem jetzt anlaufenden Sanierungsprogramm der Westenergie zur Umstellung auf
LED-Technik liegen der Verwaltung noch einige kleinere Maßnahmen zur besseren
Ausleuchtung des Gemeindegebietes vor:
- Entlang der Mehringer Straße könnten
punktuell im Bereich des Abschnittes von der Eisenbahnüberfahrt bis zum Fußweg
in das Baugebiet Wieschebrink. sowie nördlich der Einmündung Wiesengrund bis
zur Kurve sowie von der Kurve bis zur nächsten Straßeneinmündung Richtgung
Norden drei Leuchten an der Kreisstraße aufgestellt werden.
- Austausch vorhandener Leuchten auf LED
sowie 2 neue Leuchtstellen im Zuge der Sanierung des Kolping-Bildungshauses
- Anstrahlung des Kriegerehrenmales in
Holsten-Bexten
- Im Falle der drohenden Aufgabe eines
Bahnübergangs in Neumehringen bitten die betroffenen Anlieger, die vorhandene
Beleuchtung von der Bahn zu übernehmen und zusätzliche Ersatzleuchten bei dem
dann nördlich gelegenen Bahnübergang zu installieren.
Ob
und inwiefern Fördermittel in Anspruch genommen werden können, muss
grundsätzlich geprüft werden.
Der Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt, die vorgenannten Maßnahmen
umzusetzen, soweit die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist
die Beleuchtung am Kolpingbildungshaus als vorrangig zu betrachten.