Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Alljährlich wird über das Jahresausbauprogramm zur Ergänzung der Straßenbeleuchtung beraten. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 10.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

 

Im letzten Jahr sind unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt worden:

-       Zwei Leuchtstellen am Verbindungsweg (Fuß- Radweg) zwischen Steider Straße und Hinterdingstraße

-       Eine Leuchtstelle auf dem Schulhof Am Feldkamp

-       Errichtung von 10 Leuchten am Steckelower mit Kostenbeteiligung der Anlieger

-       Drei Leuchten entlang des Radweges an der Bextener Straße (zwischen Sandstraße und Holstener Weg)

-       Außerhalb des Straßenbeleuchtungsprogrammes wurden noch neue Laternen im Zuge der laufenden Baumaßnahmen errichtet (u.a. Ortskernsanierung, Steider Straße, Ausbau Sandkamp II, Baugebiet östlich Nordmeyerstraße).

 

Grundsätzlich ist die Gemeinde Salzbergen in dieser Angelegenheit schon recht gut aufgestellt. In diesem Jahr konnte bisher eine Maßnahme zur besseren Ausleuchtung des Friedhofsvorplatzes Am Feldkamp umgesetzt werden.

Neben dem jetzt anlaufenden Sanierungsprogramm der Westenergie zur Umstellung auf LED-Technik liegen der Verwaltung noch einige kleinere Maßnahmen zur besseren Ausleuchtung des Gemeindegebietes vor:

-       Entlang der Mehringer Straße könnten punktuell im Bereich des Abschnittes von der Eisenbahnüberfahrt bis zum Fußweg in das Baugebiet Wieschebrink. sowie nördlich der Einmündung Wiesengrund bis zur Kurve sowie von der Kurve bis zur nächsten Straßeneinmündung Richtgung Norden drei Leuchten an der Kreisstraße aufgestellt werden.

-       Austausch vorhandener Leuchten auf LED sowie 2 neue Leuchtstellen im Zuge der Sanierung des Kolping-Bildungshauses

-       Anstrahlung des Kriegerehrenmales in Holsten-Bexten

-       Im Falle der drohenden Aufgabe eines Bahnübergangs in Neumehringen bitten die betroffenen Anlieger, die vorhandene Beleuchtung von der Bahn zu übernehmen und zusätzliche Ersatzleuchten bei dem dann nördlich gelegenen Bahnübergang zu installieren.

 

Ob und inwiefern Fördermittel in Anspruch genommen werden können, muss grundsätzlich geprüft werden.

 

Der Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt, die vorgenannten Maßnahmen umzusetzen, soweit die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist die Beleuchtung am Kolpingbildungshaus als vorrangig zu betrachten.