Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Aus
dem Baugebiet Feldhook erreichten der Verwaltung in letzter Zeit vermehrt
Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse
Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen, von
Anbaumöglichkeiten, als auch die Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem
Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.
Der
Bebauungsplan Nr. 56 stammt aus dem Jahre 1991 und schränkt die Bauabsichten im
Vergleich zu den heutigen Festsetzungen ziemlich ein. Vor dem Hintergrund einer
Innen- und Nachverdichtung hat sich die Gemeinde zunächst einmal ein Angebot
des Planungsbüros IPW für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“
eingeholt.
Mit
der Änderung sollen u.a. die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen
Standard umgesetzt werden. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche
erweitert werden.
Gegen
diese Maßnahme bestehen seitens des Gemeindeentwicklungsausschusses keine
Bedenken. Auf die weitere Beratung in den Gremien wird verwiesen.