Aus dem Baugebiet Feldhook erreichten der Verwaltung in letzter Zeit vermehrt Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen, von Anbaumöglichkeiten, als auch die Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.

Der Bebauungsplan Nr. 56 stammt aus dem Jahre 1991 und schränkt die Bauabsichten im Vergleich zu den heutigen Festsetzungen ziemlich ein. Vor dem Hintergrund einer Innen- und Nachverdichtung hat sich die Gemeinde zunächst einmal ein Angebot des Planungsbüros IPW für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ eingeholt.

Mit der Änderung sollen u.a. die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen Standard umgesetzt werden. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche erweitert werden.

 

Gegen diese Maßnahme bestehen seitens des Gemeindeentwicklungsausschusses keine Bedenken. Auf die weitere Beratung in den Gremien wird verwiesen.