Mittelfristiges Ziel ist die Schaffung einer durchgehenden Radwegverbindung zwischen der Kreuzung Feldstraße/Feldhookstraße (Ortslage Holsten) bis zur B 70. Im Bereich des neuen Gewerbegebietes Holsterfeld-Ost wurde mit dem dortigen Straßenausbau bereits ein Teilstück dieser Radwegeverbindung in Form eines kombinierten Geh-/Radweges realisiert. Für weitere Teile der Trasse liegen bereits Planungen vor, für andere wurde im Rahmen der Flurbereinigung Grunderwerb getätigt. Im Einzelnen:

 

Abschnitt A (Feldstraße von der B 70 bis zur Straße Holsterfeld)

Bereits seit Jahren wird von den Betrieben im Industriegebiet Holsterfeld ein von der Fahrbahn der Feldstraße abgesetzter Fußweg oder Radweg gefordert, um einen gesicherten Weg zur Bushaltestelle an der B 70 in Höhe der Gutschänke zu erreichen. Im Zuge der Infrastrukturmaßnahmen wurde über die Entwicklungsgesellschaft Hafen Spelle-Venhaus GmbH eine Entwurfsplanung für einen kombinierten Fuß-/Radweg auf der Südseite der Feldstraße durch das Büro Lindschulte, Niederlassung Münster erstellt.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinde in der letzten Aktualisierung des Nahverkehrsplanes Emsland darauf gedrungen hat, den überörtlichen Busverkehr ggf. von der B 70 über die Feldstraße und die Straße Holsterfeld in beiden Richtungen wieder zur B 70 zu führen. Haltestellen könnten dann im Bereich der Fa. Tex-Idea/Flintermann an der Feldstraße und in Höhe des Autohofes/Pendlerparkplatz an der Holsterfeld-Straße eingerichtet werden. Die Bushaltestellen an der Feldstraße sollten in der Ausbauplanung berücksichtigt werden.

 

Abschnitt B (Kreisverkehr Feldstraße – Straße Holsterfeld)

Zugleich wurde durch das Büro Lindschulte auch ein Vorschlag zur Entschärfung der Gefährdungssituation im Bereich der Kreuzung Feldstraße/Straße Holsterfeld in Form eines Kreisverkehrs unterbreitet. Der Fuß-/Radverkehr soll begleitend um den Kreisverkehr auf der Ostseite in Nord-Süd-Richtung (Straße Holsterfeld) sowie an der Südseite in Ost-West-Richtung (Feldstraße) geführt werden.

 

Abschnitt C (Kreuzung Feldstraße bis Anschluss Holsterfeld-West – im Bereich der Autobahnbrücke)

Weiterhin wurde im gleichen Zuge eine durchgehende, einseitige Radwegeverbindung über die Brücke über die A30 geplant. Da dadurch die bereits jetzt relativ schmale Fahrbahn eingeengt werden muss, ist ein Konzept für eine für die Kfz beampelte Streckenführung erarbeitet worden. Im Kern werden auf der West und der Ostseite der Brücke Ampeln dafür sorgen, dass Kfz wechselweise die Brücke passieren können. Der Radverkehr ist durchgehend auf der separaten Spur in beide Richtungen frei befahrbar. Um an den Rampen die Ampeln mit den notwendigen Wartespuren installieren zu können, sind die Rampen entsprechend zu verbreitern. Alternativ kann eine Verbreiterung der Brücke oder eine separate Brücke für Fußgänger und Radfahrer untersucht werden. Hier ist jedoch mit erheblich höheren Kosten zu rechnen. Eine Mitfinanzierung aus Bundesmitteln ist derzeit nicht wahrscheinlich.

 

Abschnitt D (Industriegebiet Holsterfeld-West)

Im Bereich des Industriegebietes Holsterfeld-West wurde bereits ein kombinierter Geh-/Radweg realisiert.

 

Abschnitt E (Industriegebiet Holsterfeld-West bis Fußweg zum Baugebiet Feldhook II)

Für diesen Abschnitt wurde bereits im Zuge der Flurbereinigung Holsten-Bexten ein zwei Meter breiter Grundstücksstreifen „freigelegt“ und der Gemeinde Salzbergen zum Eigentum zugeschlagen. Das Büro Ingenieurplanung aus Wallenhorst wurde bereits mit der Erstellung einer Entwurfsplanung beauftragt.

 

Abschnitt F (Fußweg Feldhook II bis ehem. Hof Kramer)

Ab dem Fußweg zum Baugebiet Feldhook II bis zur nächsten Kurve (ehem. Hof Kramer) Richtung Holsten wurde zwar in der Flurbereinigung eine Vermessung des zwei Meter breiten Grundstücksstreifens vorgenommen, jedoch wurden die Flächen nicht der Gemeinde zugeschlagen, sondern sind im Eigentum des ursprünglichen Eigentümers verblieben. Erste Gespräche mit der neuen Eigentümerin im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge haben ergeben, dass diese zwar bereit ist, Flächen für die Verlängerung des Radweges Richtung Holsten an die Gemeinde zu veräußern, jedoch nicht in der ursprünglich geplanten Lage. Die Eigentümerin möchte in den angrenzenden Wiesen Pferde halten und möchte keinen unmittelbar am Weidezaun verlaufenden Radweg. Stattdessen schlägt sie vor, den Radweg unmittelbar an den Rand der Feldstraße verlaufen zu lassen und dafür die derzeitige Wallhecke (und den Graben) zwischen künftigen Radweg und den Wiesen zu ver- bzw. neu anzulegen.

 

Abschnitt G (ehem. Hof Kramer bis zur Kreuzung Sanddornweg/Feldhookstraße)

G 1

In Höhe des Hofes ehem. Kramer reduziert sich im Kurvenbereich der Zwischenraum zwischen Straßenrand und Privatgrundstück, so dass – ggf. unter Entfernung von älteren Eichen – eine Fortführung eines Fuß-/Radweges auf Gemeindegrund möglich erscheint und südlich der Feldstraße weiter bis zur Kreuzung mit dem Sanddornweg. Hier ist ausreichend Straßenseitenraum vorhanden

 

G 2

Es wird auf die Überlegung der Verschwenkung der Feldstraße auf einem nördlich des Hofes Wilken gelegenen Anschlusspunkt auf die Feldhookstraße verwiesen.

Im Falle der Realisierung könnte der Fahrradweg an der Feldstraße auf der Südseite und dann an der Feldhookstraße auf der Westseite weiter Richtung Norden geführt werden.

Das bisherige Stück Feldstraße zwischen Hof Kramer und Feldhookstraße könnte als Fahrradstraße ohne bauliche Veränderungen, ggf. mit einem Wendehammer und einer Grundstückszufahrt vor dem Hof Kramer zurückgestuft bzw. zurückgebaut werden.

 

 

Abschließend erläutert Bürgermeister Kaiser, dass die einzelnen Abschnitte keine Prioritätenliste darstellen, in welcher Form der Radwegeausbau durchgeführt werden könnte. Er weist darauf hin, dass derzeit gute Förderprogramme in Anspruch genommen werden könnten. Daher sollen die Maßnahmen relativ kurzfristig weiter verfolgt werden.