Bekannterweise geht die Gemeinde Salzbergen mit dem Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“ in die erneute öffentliche Auslegung.

Gründe dafür liegen hauptsächlich in den textlichen Festsetzungen zur Sortimentsliste in Bezug auf das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Salzbergen. Weiter müssen die neuen zeichnerischen Planungen der Erschließung in den Bebauungsplan eingearbeitet werden.

 

Zur weiteren Vorgehensweise ist geplant, den Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Verwaltungsausschusssitzung am 13.04.2021 zu fassen.

Das Ingenieurbüro IPW aus Wallenhorst erarbeitet derzeit die Unterlagen für den anstehenden Verfahrensschritt.

Die erneute öffentliche Auslegung soll dann im Zeitraum vom 22.04. – 14.05.2021 durchgeführt werden. In dieser Zeit von 3 Wochen (verkürzte erneute Auslegung) haben dann die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit ihre Bedenken und Anregungen vorzutragen.

 

Nach Durchführung des Verfahrensschrittes soll dann nach Prüfung der Stellungnahmen der Satzungsbeschluss in der Ratssitzung am 19.05.2021 gefasst werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Schöttler, ob bauliche Veränderungen bei     Wessmann anstehen, erläutert Bürgermeister Kaiser, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sei.