Sitzung: 11.02.2021 Rat
Als Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat das Land
Niedersachsen den Betrieb von Kindertagesstätten bis zum 14.02.2021 untersagt.
Analog der Verfahrensweise aus dem letzten Lockdown ist in Abstimmung mit dem
kirchlichen Kita-Träger (Kirchengemeinde St. Cyriakus) entschieden worden, den
Beitrag für Januar 2021 vorerst nicht zu erheben. Das bedeutet, dass für den
Monat Januar zunächst, unter Vorbehalt der späteren Prüfung, die
Kindergartenbeiträge nicht eingezogen werden.
In dieser Woche wurde deshalb vom Verwaltungsausschuss beschlossen,
solange der Besuch der Kitas per Verordnung auf eine Notbetreuung beschränkt
und ein allgemeiner Besuch nicht zulässig ist, wird auf den generellen Einzug
von Kita-gebühren verzichtet und im Nachgang eine Spitzabrechnung je Besuchstag
in der Notbetreuung vorgenommen. Dies gilt rückwirkend ab dem 16.12.2020 und
voraussichtlich bis mindestens Ende Februar.