Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, den Kriterienkatalog durch einen versierten Rechtsbeistand überprüfen zu lassen. Aus Zeitgründen wird die anschließend notwendig werdende Entscheidung auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme.


Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Angelegenheit ausführlich im Verwaltungsausschuss beraten worden ist. Dort wurde angeregt, die Netzentgelte niedriger anzusetzen und die Angelegenheit nochmals rechtlich prüfen zu lassen.

 

Anpassung des Kriterienkataloges

 

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung im Bundesanzeiger haben zwei Versorgungsunternehmen  (Innogy und die Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren) ihr Interesse an einem neuen Gaskonzessionsvertrag für die Gemeinde Salzbergen bekundet. Daraufhin haben beide einen ersten Verfahrensbrief mit der Aufforderung erhalten, ein „verbindliches Angebot mit Verhandlungsoption“ abzugeben. Diesem Schreiben war der am 16.03.2017 vom Rat beschlossene Kriterienkatalog als Anlage beigefügt. Die Bewerber wurden darauf hingewiesen, dass bei Unklarheiten zu diesem Verfahrensbrief die Bewerber Einwendungen innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen haben. Hiervon haben die Stadtwerke Gebrauch gemacht und besonders zu den Ausführungen im Kriterienkatalog Hinweise oder Anregungen gegeben bzw. Bedenken angemeldet. Um diese rechtlich zu prüfen, wurde der Termin für die Abgabe des Angebotes für beide Interessenten aufgehoben.

 

Der von der Gemeinde beschlossene Kriterienkatalog wurde zwischenzeitlich rechtlich überprüft. Danach sind die bislang gewählten Kriterien und deren Prozentsatz vom Grundsatz her richtig. Allerdings sollten die Unterkriterien detaillierter benannt, erläutert und auch mit Prozentpunkten versehen werden, damit die Anbieter ihre Angebote daran besser orientieren können. Dieser neue Kriterienkatalog muss, bevor er den Interessenten übersandt wird, erneut vom Rat beschlossen werden. Der Entwurf hierzu ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Anhand dieses Kataloges wurde zwischenzeitlich auch eine Bewertungsmatrix erstellt, an der sich die Ratsmitglieder bei der Bewertung der Angebote später orientieren können. Diese Matrix wird bei der Vorstellung der Angebote durch die Anbieter vorgelegt.

 

Änderungen im 1. Verfahrensbrief und weiterer Zeitablauf

 

Der 1. Verfahrensbrief wird entsprechend dem Beschluss zum Kriterienkatalog und den Hinweisen des Interessenten – soweit erforderlich – angepasst und neu verschickt. Ein entsprechendes Angebot muss dann nach 6 Wochen vorliegen. Danach werden die Angebote ausgewertet und evtl. nachverhandelt. Danach erfolgt die Vorstellung der Angebote durch die Anbieter im Rat. Der Rat beschließt dann voraussichtlich im Juni 2018 abschließend, mit welchem Anbieter der nächste Gaskonzessionsvertrag abgeschlossen werden soll. Danach erfolgt die Freigabe durch die kommunale Aufsichtsbehörde. Anschließend werden alle Bewerber über die Entscheidung unterrichtet. Erst dann kommt es zur Vertragsunterzeichnung. Der neue Gaskonzessionsvertrag würde dann ab dem 01.04.2019 in Kraft treten.

 

In der Angelegenheit entwickelt sich anschließend eine kontroverse Diskussion. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: