In dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am vergangenen Sonntag wurden auch Arbeitgeber dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten vom 16.12. – 10.01. zwecks Kontaktvermeidung geschlossen werden können. Das Rathaus soll deshalb – allerdings erst ab Montag - in diesem Zeitraum geschlossen werden. Ein Notdienst wird aber eingerichtet und die telefonische Erreichbarkeit ist gewährleistet. In dringenden Fällen kann – wie beim ersten Lockdown – ein persönlicher Termin vereinbart werden. Der Zeitraum wird auch genutzt, um Überstunden und Resturlaub der Bediensteten abzubauen.