Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die maßgebende Einwohnerzahl für die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter und damit für die Abgrenzung der Wahlbereiche (§ 52 NKWG in Verbindung mit § 177 Abs. 2 NKomVG) beträgt zum Stichtag 30.06.2020 für die Gemeinde Salzbergen 7.838 Einwohner.

 

Nach den Vorschriften des § 46 Abs.1 S.1 NKomVG beträgt die Zahl der Ratsmitglieder in Gemeinden mit 7.001 bis 8.000 Einwohnern 20 Ratsmitglieder.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 NKWG bilden Gemeinden, in denen bis zu 33 Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind, einen Wahlbereich.

 

Nach § 21 Abs. 4 NKWG darf der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag  zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber liegt in Wahlgebieten mit nur einem Wahlbereich um fünf höher als die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter.

 

Die Einreichung der Wahlvorschläge bei der zuständigen Wahlleitung endet am 48. Tag vor der Wahl um 18 Uhr (§ 21 Abs. 2 NKWG).

 

Bei den Kommunalwahlen 2021 ist das Montag, der 26.07.2021, 18 Uhr.