Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
die in der Anlage zur Vorlage Nr. 2017 - 114 aufgeführte Abwägung zu den
Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung zur 55.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Nordmeyerstraße“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Nordmeyerstraße“ einschließlich Begründung und Anlagen.
a)
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Nordmeyerstraße“ lag
in der Zeit vom 11.09. – 11.10.2017 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind
weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses
Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme bis zum 11.10.2017 abzugeben. Das
Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge,
die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.