Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeinde Salzbergen stellt den Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der „Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration“. Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH Kamp 1C, 49074 Osnabrück, wird beauftragt, das ISEK entsprechend anzupassen, den Antrag entsprechend vorzubereiten und einzureichen. Nur zwingend notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. die Erneuerung des Bodenbelages im ehemaligen großen Gastraum, sind vorab umzusetzen, sofern die Förderung dadurch nicht gefährdet wird.


Bürgermeister Kaiser führt aus, dass das „Alte Gasthaus Schütte“ durch die Gemeinde Salzbergen unterschiedlich genutzt wird. Durch einen Umbau sollten die Räume bedarfsgerecht für die Zukunft hergestellt werden.

 

Ziel der Sanierung der Gaststätte:

Durch die anstehenden Umbaumaßnahmen soll die bisherige Gaststättenküche zu einem Kreativraum umgebaut werden. Bestehende Personalräume und Toilettenanlagen sollen bedarfsgerecht hergerichtet werden. Eine neue Behindertentoilette und ein neuer Wickelraum sollen integriert werden. Die Gruppenräume sollen neue Fußböden, Decken und Wandverkleidungen und tlw. neue Türen erhalten. Der Gastraum soll einen neuen Windfang erhalten.

 

Ziel der Sanierung des Saales:

Der Saal benötigt eine Lüftungsanlage und neue Fenster. Das Parkett ist genauso abgängig wie die abgehängte Decke und die dort befestigte Beleuchtung. Wände sind neu zu streichen und neue Vorhänge sind zu beschaffen.  Der Saal ist bereits heute durch eine mobile Trennwand teilbar. Der hintere Teil ist jedoch nur über den vorderen Saal erreichbar. Deshalb soll ein neu zu erstellender Flur auch den hinteren Teil des Saales separat erreichbar machen. In einem ehemaligen Stuhllager soll noch ein Besprechungsraum eingerichtet werden, damit auch kleinere Gruppen (z.B. aus dem benachbarten Familienzentrum) bedarfsgerecht sich dort treffen können.

Im hinteren Teil des Saales befindet sich auch die Aufstellfläche der mobilen Bühne. Hierfür wird noch Bühnentechnik (Aufhängevorrichtungen, Beleuchtung etc.) benötigt.

Diverse Brandschutzmaßnahmen (Brandmeldeanlage) sind erforderlich.

 

Ziel der Sanierung des Obergeschosses

Alle Räume sind z.Zt. nicht belegt und müssen insgesamt saniert werden. Insbesondere sind Brandschutzauflagen zu erfüllen, die auch einen Neuzuschnitt der Wohnung bedingen. Diverse Brandschutzmaßnahmen (Umbau zur Entrauchung des Treppenhauses, abgeschottete Fluchtwege, Anlegung einer Außentreppe als zweiter Fluchtweg,) sind erforderlich. In Salzbergen besteht ein erhöhter Bedarf an Kurzeitvermietungen, sowohl an Touristen, aber vor allem an Monteure. Die Räume können aber auch für weitere Nutzungen des Familienzentrums oder für Vereine und Verbände (Büros, Lagerräume, Besprechungsräume) eingesetzt werden.

Die Elektroinstallationen sind auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Eine Aufzugsanlage ist nicht vorhanden und auch z.Zt. nicht geplant.

 

Das Vorhaben hat  Aussicht auf Erfolg, über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Kommunen (RL Investitionspakt Soziale Integration) gefördert zu werden. Es wird daher vorgeschlagen, sich mit dem Objekt „Altes Gasthaus Schütte“ (Gaststätte (Familienzentrum), Saal (Bürgersaal) und Fremdenzimmer (1. OG Gaststätte) zu bewerben.

 

Gefördert werden Einrichtungen in Gebieten, die in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und Landes aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung liegen. Das Objekt liegt im Sanierungsgebiet Ortskern Salzbergen, gefördert durch das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) ist jedoch in Bezug auf das „Altes Gasthaus Schütte“ noch zu ergänzen.

 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Sie beträgt maximal 90 % der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die voraussichtlichen Kosten für den Umbau betragen 1.020.802,23 € (Familienzentrum 257.818,00 €; Umbau Obergeschoss 110.184,79 €, Saal 652.799,44 €)

 

Es gibt in dem Gebäude derzeit laufend kleinere Maßnahmen der Bauunterhaltung, die keinen Aufschub dulden, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Dringend erforderlich ist derzeit der Austausch des Fußbodenbelages in dem durch das Familienzentrum genutzten ehemaligen großen Gastraum.