Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Für die Kommunalwahl am 12. September 2021 in der Gemeinde beruft der Rat der Gemeinde Salzbergen gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG Herrn Gemeinderat Dirk Vogt als Wahlleiter sowie Herrn Niklas Koppers als stellvertretenden Wahlleiter.




Durch die Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021 vom 31.10.2020 (Nds. GVBl. Nr. 39, S. 378) hat die Niedersächsisches Landesregierung festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten und Hauptverwaltungsbeamten am 12. September 2021 stattfinden, soweit sich aus dem NKomVG oder NKWG nicht etwas anderes ergibt.

 

Gem. § 9 Abs.1 NKWG ist die Wahlleitung im Sinne von § 2 Abs. 7 Nr. 1 NKWG der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung der jeweiligen Gemeinde (Rat) kann gem. § 9 Abs. 3 NKWG abweichend von § 9 Abs. 1 NKWG Bedienstete der Gemeinde für die Wahlleitung berufen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Gemeinderat Dirk Vogt, zum Wahlleiter sowie Herrn Niklas Koppers als stellvertretenden Wahlleiter gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG zu berufen. Die Wahlleitung sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter haben bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.