Sitzung: 16.12.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Für die Kommunalwahl am 12. September 2021 in der Gemeinde beruft der
Rat der Gemeinde Salzbergen gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG Herrn Gemeinderat Dirk
Vogt als Wahlleiter sowie Herrn Niklas Koppers als stellvertretenden
Wahlleiter.
Durch die Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen
Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021 vom 31.10.2020 (Nds. GVBl. Nr. 39,
S. 378) hat die Niedersächsisches Landesregierung festgelegt, dass die
allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten und Hauptverwaltungsbeamten am 12.
September 2021 stattfinden, soweit sich aus dem NKomVG oder NKWG nicht etwas
anderes ergibt.
Gem. § 9 Abs.1 NKWG ist die Wahlleitung im Sinne von § 2 Abs. 7 Nr. 1
NKWG der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter
im Amt. Die Vertretung der jeweiligen Gemeinde (Rat) kann gem. § 9 Abs. 3 NKWG
abweichend von § 9 Abs. 1 NKWG Bedienstete der Gemeinde für die Wahlleitung
berufen.
Es wird vorgeschlagen, den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters,
Gemeinderat Dirk Vogt, zum Wahlleiter sowie Herrn Niklas Koppers als
stellvertretenden Wahlleiter gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG zu berufen. Die
Wahlleitung sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter haben bei der
Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.