Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beauftragt den Bürgermeister, unverzüglich einen Antrag auf Bezuschussung der gemeindlichen Investitionsmaßnahme „Sanierung des gemeindlichen Hallenbades“ nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

 

Die Gesellschafterversammlung beschließt die Sanierung des Hallenbades. Voraussetzung ist die Einwerbung umfangreicher Fördermittel und die Sicherstellung der Finanzierung.




I. Ausgangssituation

Das Hallenbad der Gemeinde 48485 Salzbergen wurde Anfang der 70er Jahre in der heutigen Grundstruktur erstellt. Das Gebäude beheimatet die Sporthalle im Nordwesten sowie südöstlich, das Hallenbad. Beide Gebäudeteile verfügen über einen gemeinsamen Eingang und einen gemeinsamen Flur. Das Schwimmbecken verfügt über ein 16,67 x 8,00 m Becken mit 3 Bahnen. Das Becken ist komplett mit Fliesen ausgekleidet.  Im Zuge der Sanierung 2007 wurde der Wasserspiegel auf Beckenumgangsniveau angehoben. Es wurde ein kleiner Wiesbadener Rinnenformstein mit weißen Rollrosten verwendet. Auf der nördlichen Seite des Beckens sind 3 Startblöcke sowie ein 1-Meter-Plattform. Die Wassertiefe in diesem Bereich beträgt ca. 3,20 m. Angrenzend an das Becken befinden sich geschlechtertrennend vorgelagerte Duschräume und Gruppenumkleideräume.

Es handelt sich um ein Schulschwimmbad, das nicht nur dem Sportunterricht der Salzbergener Schulen dient, sondern insbesondere Kindern aber auch Erwachsenen das „Schwimmen lernen“ ermöglicht Das Hallenbad Salzbergen deckt darüber hinaus den Bedarf aller Bevölkerungsgruppen wie den von Schülern, Familien mit Kleinkindern und Senioren. Über den Schul- und Vereinssport findet eine intensive Integration von Familien und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie Behinderungen statt. Der Anspruch eines Freizeit- oder Spaßbades wird aber ausdrücklich nicht erhoben.

 Die Gemeinde sieht sich nicht nur bis heute, sondern auch zukünftig verpflichtet, den genannten Personenkreisen eine günstige Gelegenheit zum Schwimmen anzubieten. Dies geschieht im vollen Bewusstsein, dass der Betrieb des Hallenbades jährlich erhebliche Nettoaufwendungen verursacht.

 

II. Vorgesehene Sanierung und geschätzte Kosten

Um das Angebot an die Bürgerinnen und Bürger aufrecht erhalten zu können, ist es notwendig, das Hallenbad der Gemeinde Salzbergen umfangreich zu sanieren. Ziel der Sanierung ist es, zum einen das bisherige Sportangebot für einen großen Teil der Bevölkerung auch weiterhin vorzuhalten und zum anderen das Hallenbad dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Das Hallenbad ist ein Angebot, welches den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft sehr positiv beeinflusst, sportliche Aktivitäten der Menschen fördert und positiv auf die Gesundheit der Menschen wirkt. Für den Fall einer ausschließlichen gemeindlichen Finanzierung der Sanierung besteht die Gefahr einer finanziellen Überforderung der Gemeinde Salzbergen und der damit verbundenen Situation, das Hallenbad schließen zu müssen.

Das Becken entspricht einer Stahlbetonkonstruktion mit keramischer Fliesenauskleidung. Aufgrund der Standzeit ist das Becken nunmehr am Ende seiner technischen Lebensdauer angelangt, wobei insbesondere die mechanisch und durch wechselnde Wasserlasten belastete Fliesen der Verkehrsflächen und Beckenumgänge, sowie die Wasserwechselzone (Beckenkopf) in besonderem Maße Schädigungen aufweisen.

Für das Gebäude ist in diesem Zusammenhang auch eine energetische Sanierung vorgesehen, welche Einsparungen von Ressourcen, insbesondere durch die neue Wärmedämmung und die technische Sanierung herbeiführen. Ermöglicht werden kann eine gesamte Energieersparnis von 40-50%. Außerdem ist die Umsetzung der Anforderungen zum Thema Barrierefreiheit geplant und auch die Sanierung der Umkleidebereiche.

Eine Betonsanierung des Kellergeschosses ist unumgänglich. Grundsätzlich ist angedacht das Stahlbetonbecken gegen ein Edelstahlbecken auszutauschen. Die Herstellung einer funktionsfähigen Abdichtung ist einhergehend nötig, sowie die Erneuerung der Technik. Die Umkleiden sollen neu verfliest werden und die Kabinen den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Die Außenwand sowie die Leichtmetallfassade werden auf jeden Fall energetisch ertüchtigt. Sämtliche Verrohrung wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme ausgetauscht. Die elektrotechnischen Installationen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und müssen ausgetauscht werden.

Da die Gemeinde Salzbergen weder über entsprechendes Fachwissen noch über ausreichend Kapazitäten für die technische Bearbeitung verfügt, ist bei Durchführung des Projektes ein Fachbüro mit der technischen Bearbeitung zu beauftragen. Eine Erneuerung der Maschinentechnik, Filter, Pumpen, usw. auf den derzeitigen Stand der Technik ist in diesem Zusammenhang vorgesehen.  Die Gesamtkosten für die vorgesehene Sanierung betragen nach einer ersten gutachterlichen Kostenschätzung rund 2,8 Mio. €.

Die geschätzten Kosten ergeben sich wie folgt:

  1. Vorbereitende Maßnahmen Hallenbad Planungskosten                545.155,15 €
  2. Sanierung des Hallenbades                                                                                       2.018.945,00 €
  3. Erneuerung Umkleide                                                                                 296.665,65 €

 

Um die Sanierung des Hallenbades nicht ausschließlich aus Mitteln der Gemeinde Salzbergen finanzieren zu müssen, bietet sich das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport-, Jugend und Kultur“ an.

Der Projektaufruf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Förderquote beträgt für Kommunen, die sich nicht in einer Haushaltsnotlage befinden, 45 % der förderfähigen Projektkosten. Das Verfahren für den Projektaufruf 2020 ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch die ausgewählte Kommune. Als Zeitplan ist vorgesehen, die vorbereitende Planung und Auftragserteilung so zu erledigen, dass die Sanierung des Hallenbades 2022 beginnt und im Frühsommer 2023 abgeschlossen werden kann.