Der städtebauliche Vertrag wurde überarbeitet und dem Vorhabenträger zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach Abschluss des Vertrages wird mit dem ersten Verfahrensschritt (Scoping-Verfahren) begonnen.

 

Gegenstand des Vertrages wird auch die Einräumung eines Rechtes zu Gunsten der Gemeinde, eine Slipanlage am Hengemühlensee samt Zuwegung von der Holsterfeldstraße anzulegen. Eine Slipanlage ist an der geplanten Stelle bereits im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen, aber nicht durch die Eigentümer errichtet worden.

 

Die Gemeinde hat aber nunmehr ein gesteigertes Interesse, an dieser Stelle Rettungsboote zu Wasser und auch den geplanten Schlauchwagen zum Abpumpen von Löschwasser hier anfahren lassen zu können. Die Slipanlage nebst Weg muss dann aber auf Kosten der Gemeinde angelegt werden.