Sitzung: 08.10.2020 Rat
Der städtebauliche Vertrag wurde überarbeitet und dem
Vorhabenträger zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach Abschluss des Vertrages wird
mit dem ersten Verfahrensschritt (Scoping-Verfahren) begonnen.
Gegenstand des Vertrages wird auch die Einräumung
eines Rechtes zu Gunsten der Gemeinde, eine Slipanlage am Hengemühlensee samt
Zuwegung von der Holsterfeldstraße anzulegen. Eine Slipanlage ist an der
geplanten Stelle bereits im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen, aber nicht
durch die Eigentümer errichtet worden.
Die Gemeinde hat aber nunmehr ein gesteigertes
Interesse, an dieser Stelle Rettungsboote zu Wasser und auch den geplanten
Schlauchwagen zum Abpumpen von Löschwasser hier anfahren lassen zu können. Die
Slipanlage nebst Weg muss dann aber auf Kosten der Gemeinde angelegt werden.