Sitzung: 08.10.2020 Rat
Der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses
gefasst.
Grund dafür war eine Bauvoranfrage einer ansässigen
Firma im Industriegebiet-Süd. Hier wurde die Erweiterung der Produktions- und
Lagerhalle entlang der Borsigstraße beantragt. Es ist geplant, eine Halle mit
insgesamt 84 m sowie ein neues Verwaltungsgebäude von 48 m Länge anzubauen.
In der damals aufgestellten 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ (aus dem Jahr 1986) wurde eine
Begrenzung der Gebäudelängen festgesetzt. Demnach dürfen die Gebäude eine
maximale Länge von 100 m nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann seitens
der Gemeinde eine Überschreitung von 30 m zugelassen werden.
Mit dem beantragten Anbau wird eine Gebäudelänge von
insgesamt ca. 220 m erreicht. Seitens des Landkreises Emsland würde die
Bauvoranfrage positiv beschieden werden, wenn die Gemeinde Salzbergen eine
Änderung des Bebauungsplanes bestätigt und durchführen würde.
Im Vergleich mit den heutigen Bebauungsplänen für
Gewerbe- und Industriegebiete wird eine Beschränkung der Gebäudelängen nicht
mehr festgesetzt. Aus baurechtlicher Sicht beginnt ab einer Gebäudelänge von 50
m die geschlossene Bauweise.
Um die vorhandenen Grundstücke vollständig
auszunutzen, soll dahingehend auch für den kompletten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ die festgesetzte Beschränkung der
Gebäudelänge herausgenommen werden.
In diesem Zusammenhang soll auch die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplanes nochmals überprüft und gegebenenfalls an die
heutigen tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.