Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden. Zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) mit Standorten in Berlin und Salzgitter. Angestrebt wird laut BASE ein ergebnisoffener, wissenschaftsbasierter und transparenter Auswahlprozess, der in einem festgelegten Verfahren und nach Kriterien abläuft, die im sog. „Standortauswahlgesetz“ (StandAG) definiert sind. Ziel sei es, einen Standort für den Verbleib hochradioaktiver Abfälle festzulegen, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Die direkte Standortsuche wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durchgeführt. Das Standortauswahlverfahren startete mit einer "weißen Landkarte". Das bedeutet, dass alle Bundesländer in die Suche einbezogen würden. Der Suchprozess soll in drei Schritten ablaufen:

 

1. Ermittlung von Teilgebieten (aktuell)

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sammelt zu Beginn der 1. Phase geowissenschaftliche Daten der Länder und wertet diese aus. Zunächst werden ungeeignete Regionen wie Erdbeben- oder Bergbaugebiete von der "weißen Landkarte" potenzieller Endlagerstandorte gestrichen. Im nächsten Schritt werden Mindestanforderungen angewandt. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine 100 Meter starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Zwischen den verbleibenden Gebieten werden dann Vor- und Nachteile abgewogen. Die anzuwendenden Kriterien sind im Standortauswahlgesetz (Stand AG) festgesetzt. Das erste Zwischenergebnis sind Vorschläge der BGE für sogenannte „Teilgebiete“, für deren Erörterung das BASE eine Fachkonferenz Teilgebiete einberuft. Auf den Fachkonferenzen sollen neben Experten auch Bürger und Gemeindevertreter aus den benannten Gebieten beteiligt werden. Die BGE übermittelt anschließend den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen an das BASE.

Dieses richtet in jeder der möglichen Regionen eine Regionalkonferenz ein, welche die dortige Öffentlichkeit beteiligt. Am Ende der ersten Phase werden die übertägig zu erkundenden Regionen ermittelt und per Gesetz bestimmt.

 

2. Übertägige Erkundung

In der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. Durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen in den Standortregionen entsteht ein genaueres Bild der Geologie und des Untergrundes. In diesem Zuge sollen weitere Standorte ausgeschlossen und die dazugehörigen Regionalkonferenzen aufgelöst werden. Der Gesetzgeber entscheidet auf Vorschlag des BASE, welche Standorte untertägig erkundet werden sollen.

 

3. Untertägige Erkundung

In der 3. Phase errichtet die BGE an mindestens zwei Standorten Erkundungsbergwerke. Geologen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt einen bestmöglichen Endlagerstandort vor. Über den Standort entscheiden Bundestag und Bundesrat durch ein Gesetz

 

Aktuelle Entwicklung

Mit Datum vom 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Zwischenbericht zur Benennung von Teilgebieten im Zuge des Verfahrens zur Suche und Auswahl eines Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe veröffentlicht. Aufgeführt werden darin Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere und dauerhafte Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe erwarten lassen.

In diesem Zwischenbericht sind auch mehrere Teilgebiete im Emsland aufgelistet. Dies sind u.a. die Salzstöcke in Lathen, Wahn und Börger. Darüber hinaus ist das Emsland auch großräumig in Bezug auf das Wirtsgestein Ton betroffen. Eine Betroffenheit bezüglich kristalliner Wirtsgesteine gibt es nicht Der Zwischenbericht Teilgebiete wird auf der BGE Homepage www.bge.de nebst Unterlagen barrierefrei im pdf-Format bereitgestellt. An gleicher Stelle findet sich eine interaktive Karte, die mit einem Klick auf bestimmte Teilgebiete den unmittelbaren Zugang zu den relevanten Informationen ermöglicht.

Am 17. Oktober 2020 wird die BGE die Ergebnisse des Zwischenberichts auf der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete in Kassel erläutern. Zu der zweitägigen Veranstaltung lädt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ein. Auch kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eines Teilgebiets können sich für die Präsenz-Teilnahme bis zum 6. Oktober und für die Online-Teilnahme bis zum 16. Oktober 2020 anmelden.

Das entsprechende Anschreiben der BGE an den Landkreis Emsland, eine Zusammenfassung des Zwischenberichts, eine Übersichtskarte zu den das Emsland betreffenden Teilgebieten sowie die Steckbriefe zu den Zechstein-Salzstrukturen in Lathen, Börger und Wahn sind als Anlage 1 - 6 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Bewertung des Landkreises:

Die Auseinandersetzung mit der Suche nach einem Atommüllendlagerstandort ist auch im Emsland nicht neu und beschäftigt die Region bereits seit den 1970er-Jahren. Schon damals wurde die ablehnende Haltung klar formuliert und geäußert.

Der Landkreis Emsland hat sich hier seit Jahren in fraktionsübergreifender Einigkeit entschieden gegen eine derartige Entscheidung positioniert. Sie ist in öffentlichen Erklärungen, in Briefen an die jeweiligen Ministerpräsidenten und in Gremiensitzungen des Kreistags wiederholt öffentlich gemacht worden. Zuletzt hat sich der Ausschuss für Umwelt und Natur in seiner Sitzung am 22.11.2018 einstimmig gegen einen Endlagerstandort im Emsland ausgesprochen.

An dieser grundlegenden und ablehnenden Haltung hat sich im Zuge des Zwischenberichts Teilgebiete nichts geändert. Im Gegenteil – mit der Benennung der drei potenziellen Teilgebiete Lathen, Wahn und Börger gilt es nun umso mehr, sich erneut und vehement gegen einen Endlagerstandort im Emsland auszusprechen.

Unabhängig davon wird vorgeschlagen, das umfangreiche Datenmaterial für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur am 02.12.2020 aufzubereiten und auch einen Vertreter der BGE zu dieser Sitzung einzuladen, um nach Möglichkeit aus erster Hand Detailinformationen zu erhalten. Außerdem soll ein Konzept zur regionalen Begleitung desweiteren Verfahrens erarbeitet werden.