Sitzung: 08.10.2020 Rat
Bis
zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für
hochradioaktiven Müll gefunden werden. Zuständige Bundesbehörde ist das
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), vormals Bundesamt
für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) mit Standorten in Berlin und
Salzgitter. Angestrebt wird laut BASE ein ergebnisoffener,
wissenschaftsbasierter und transparenter Auswahlprozess, der in einem
festgelegten Verfahren und nach Kriterien abläuft, die im sog. „Standortauswahlgesetz“
(StandAG) definiert sind. Ziel sei es, einen Standort für den Verbleib
hochradioaktiver Abfälle festzulegen, der die bestmögliche Sicherheit für einen
Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Die direkte Standortsuche wird von
der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durchgeführt. Das
Standortauswahlverfahren startete mit einer "weißen Landkarte". Das
bedeutet, dass alle Bundesländer in die Suche einbezogen würden. Der
Suchprozess soll in drei Schritten ablaufen:
1.
Ermittlung von Teilgebieten (aktuell)
Die
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sammelt zu Beginn der 1. Phase
geowissenschaftliche Daten der Länder und wertet diese aus. Zunächst werden
ungeeignete Regionen wie Erdbeben- oder Bergbaugebiete von der "weißen
Landkarte" potenzieller Endlagerstandorte gestrichen. Im nächsten Schritt
werden Mindestanforderungen angewandt. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein
das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine 100 Meter starke Schicht aus
Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Zwischen den verbleibenden
Gebieten werden dann Vor- und Nachteile abgewogen. Die anzuwendenden Kriterien
sind im Standortauswahlgesetz (Stand AG) festgesetzt. Das erste
Zwischenergebnis sind Vorschläge der BGE für sogenannte „Teilgebiete“, für deren
Erörterung das BASE eine Fachkonferenz Teilgebiete einberuft. Auf den
Fachkonferenzen sollen neben Experten auch Bürger und Gemeindevertreter aus den
benannten Gebieten beteiligt werden. Die BGE übermittelt anschließend den
Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen an das BASE.
Dieses
richtet in jeder der möglichen Regionen eine Regionalkonferenz ein, welche die
dortige Öffentlichkeit beteiligt. Am Ende der ersten Phase werden die übertägig
zu erkundenden Regionen ermittelt und per Gesetz bestimmt.
2.
Übertägige Erkundung
In
der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. Durch
Erkundungsbohrungen und seismische Messungen in den Standortregionen entsteht
ein genaueres Bild der Geologie und des Untergrundes. In diesem Zuge sollen
weitere Standorte ausgeschlossen und die dazugehörigen Regionalkonferenzen
aufgelöst werden. Der Gesetzgeber entscheidet auf Vorschlag des BASE, welche
Standorte untertägig erkundet werden sollen.
3.
Untertägige Erkundung
In
der 3. Phase errichtet die BGE an mindestens zwei Standorten
Erkundungsbergwerke. Geologen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden
das Gestein. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus
dem Beteiligungsverfahren und schlägt einen bestmöglichen Endlagerstandort vor.
Über den Standort entscheiden Bundestag und Bundesrat durch ein Gesetz
Aktuelle
Entwicklung
Mit
Datum vom 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den
Zwischenbericht zur Benennung von Teilgebieten im Zuge des Verfahrens zur Suche
und Auswahl eines Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe
veröffentlicht. Aufgeführt werden darin Gebiete, die günstige geologische
Voraussetzungen für die sichere und dauerhafte Endlagerung hochradioaktiver
Abfallstoffe erwarten lassen.
In
diesem Zwischenbericht sind auch mehrere Teilgebiete im Emsland aufgelistet.
Dies sind u.a. die Salzstöcke in Lathen, Wahn und Börger. Darüber hinaus ist
das Emsland auch großräumig in Bezug auf das Wirtsgestein Ton betroffen. Eine
Betroffenheit bezüglich kristalliner Wirtsgesteine gibt es nicht Der
Zwischenbericht Teilgebiete wird auf der BGE Homepage www.bge.de nebst
Unterlagen barrierefrei im pdf-Format bereitgestellt. An gleicher Stelle findet
sich eine interaktive Karte, die mit einem Klick auf bestimmte Teilgebiete den
unmittelbaren Zugang zu den relevanten Informationen ermöglicht.
Am
17. Oktober 2020 wird die BGE die Ergebnisse des Zwischenberichts auf der
Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete in Kassel erläutern. Zu der
zweitägigen Veranstaltung lädt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE) ein. Auch kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
eines Teilgebiets können sich für die Präsenz-Teilnahme bis zum 6. Oktober und
für die Online-Teilnahme bis zum 16. Oktober 2020 anmelden.
Das
entsprechende Anschreiben der BGE an den Landkreis Emsland, eine
Zusammenfassung des Zwischenberichts, eine Übersichtskarte zu den das Emsland
betreffenden Teilgebieten sowie die Steckbriefe zu den Zechstein-Salzstrukturen
in Lathen, Börger und Wahn sind als Anlage 1 - 6 dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Bewertung
des Landkreises:
Die
Auseinandersetzung mit der Suche nach einem Atommüllendlagerstandort ist auch
im Emsland nicht neu und beschäftigt die Region bereits seit den 1970er-Jahren.
Schon damals wurde die ablehnende Haltung klar formuliert und geäußert.
Der
Landkreis Emsland hat sich hier seit Jahren in fraktionsübergreifender
Einigkeit entschieden gegen eine derartige Entscheidung positioniert. Sie ist
in öffentlichen Erklärungen, in Briefen an die jeweiligen Ministerpräsidenten
und in Gremiensitzungen des Kreistags wiederholt öffentlich gemacht worden.
Zuletzt hat sich der Ausschuss für Umwelt und Natur in seiner Sitzung am
22.11.2018 einstimmig gegen einen Endlagerstandort im Emsland ausgesprochen.
An
dieser grundlegenden und ablehnenden Haltung hat sich im Zuge des
Zwischenberichts Teilgebiete nichts geändert. Im Gegenteil – mit der Benennung
der drei potenziellen Teilgebiete Lathen, Wahn und Börger gilt es nun umso
mehr, sich erneut und vehement gegen einen Endlagerstandort im Emsland
auszusprechen.
Unabhängig
davon wird vorgeschlagen, das umfangreiche Datenmaterial für die nächste
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur am 02.12.2020 aufzubereiten und auch
einen Vertreter der BGE zu dieser Sitzung einzuladen, um nach Möglichkeit aus
erster Hand Detailinformationen zu erhalten. Außerdem soll ein Konzept zur
regionalen Begleitung desweiteren Verfahrens erarbeitet werden.