Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen stimmt einer Anpassung des § 13 der Verbandsordnung und einer gemeinsame Gebührenkalkulation für die bisherigen Schmutzwasserentsorgungsbereiche des TAV zu.

 

 


Wie im  Verbandsausschusses beschlossen, soll zum 01.01.2021 die Abwasserbeseitigung von der derzeitigen privatrechtlichen auf eine öffentlich-rechtliche Gestaltung umgestellt und gleichzeitig eine Einheitsgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung in den 3 Mitgliedsgemeinden eingeführt werden.

Die erforderlichen Neufassungen der Abwasserbeseitigungssatzung und Abwasserabgabensatzung wurden von der den Verband beratenden Fachanwältin für Verwaltungsrecht erstellt und nach interner Prüfung noch geringfügig angepasst. In einer Synopse wurden die neuen Satzungen den bisherigen Regelungen gegenübergestellt. Inhaltlich stimmen die Regelungen weitestgehend überein.

In diesem Zusammenhang ist auch die Verbandsordnung anzupassen. In § 13 Absatz 6 ist festgelegt, dass die Schmutzwasserentsorgungen der Mitgliedsgemeinden Bad Bentheim, Schüttorf und Salzbergen in getrennten Rechnungskreisen geführt werden. Ferner bedarf gemäß § 6 Absatz 13 der Verbandsordnung die Einbeziehung einer Gemeinde in eine gemeinsame Entgeltkalkulation der Zustimmung der Verbandsversammlung.

 

Anpassung § 13 Absatz 6 der Verbandsordnung:

 

bisherige Fassung:

Die Aufgabenbereiche

-        Trinkwasserversorgung

-        Schmutzwasserentsorgung für das Gemeindegebiet der Stadt Bad Bentheim

-        Schmutzwasserentsorgung für das Gemeindegebiet der Samtgemeinde Schüttorf

-        Schmutzwasserentsorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Salzbergen

-        Niederschlagswasserbeseitigung für das Gemeindegebiet der Stadt Bad Bentheim

werden als getrennte Rechnungskreise geführt.

 

Bei der Schmutzwasserentsorgung wird die Entgeltkalkulation bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt getrennt für die Gebiete der beteiligten Kommunen weiterhin vorgenommen.

 

künftige Fassung:

Die Aufgabenbereiche

-        Trinkwasserversorgung

-        Schmutzwasserentsorgung

-        Niederschlagswasserbeseitigung für das Gemeindegebiet der Stadt Bad Bentheim

werden als getrennte Rechnungskreise geführt.

 

Bei der Schmutzwasserentsorgung wird ab dem 01.01.2021 eine einheitliche Gebührenkalkulation vorgenommen.