Der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses gefasst.

 

Grund dafür war eine Bauvoranfrage einer ansässigen Firma im Industriegebiet-Süd. Hier wurde die Erweiterung der Produktions- und Lagerhalle entlang der Borsigstraße beantragt. Es ist geplant, eine Halle mit insgesamt 84 m sowie ein neues Verwaltungsgebäude von 48 m Länge anzubauen.

In der damals aufgestellten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ (aus dem Jahr 1986) wurde eine Begrenzung der Gebäudelängen festgesetzt. Demnach dürfen die Gebäude eine maximale Länge von 100 m nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann seitens der Gemeinde eine Überschreitung von 30 m zugelassen werden.

 

Mit dem beantragten Anbau wird eine Gebäudelänge von insgesamt ca. 220 m erreicht. Seitens des Landkreises Emsland würde die Bauvoranfrage positiv beschieden werden, wenn die Gemeinde Salzbergen eine Änderung des Bebauungsplanes bestätigt und durchführen würde.

Im Vergleich mit den heutigen Bebauungsplänen für Gewerbe- und Industriegebiete wird eine Beschränkung der Gebäudelängen nicht mehr festgesetzt. Aus baurechtlicher Sicht beginnt ab einer Gebäudelänge von 50 m die geschlossene Bauweise.

 

Um die vorhandenen Grundstücke vollständig auszunutzen, soll dahingehend auch für den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ die festgesetzte Beschränkung der Gebäudelänge herausgenommen werden.

In diesem Zusammenhang soll auch die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes nochmals überprüft und gegebenenfalls an die heutigen tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.