Für das Grundstück Vorbexten 9 wurde ein Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage als Ersatzbau eingereicht. Hinsichtlich der Garage liegt eine Nachbarerklärung gem. § 68 Abs. 4 der Nds. Bauordnung vor, da die Höhe der Garage durch den Grenzabstand nicht eingehalten wird. Gegen den Antrag und die Befreiung bestehen keine Bedenken.