Sitzung: 01.09.2020 Ortsrat Holsten-Bexten
Für
das Grundstück Vorbexten 9 wurde ein Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses
mit 2 Wohneinheiten und Garage als Ersatzbau eingereicht. Hinsichtlich der
Garage liegt eine Nachbarerklärung gem. § 68 Abs. 4 der Nds. Bauordnung vor, da
die Höhe der Garage durch den Grenzabstand nicht eingehalten wird. Gegen den
Antrag und die Befreiung bestehen keine Bedenken.