Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die Aufstellung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Tierhaltungsanlage Hermeling, Steider Straße – Erweiterung“.

 

 


Ortsbürgermeister Hermeling gibt wegen eines bestehenden Mitwirkungsverbotes die Sitzungsleitung für die Tagesordnungspunkte 7 und 8 ab und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Er begibt sich in den Zuhörerbereich. Der stellvertretende Ortsbürgermeister Mense übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Bürgermeister Kaiser führt aus, dass mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 98 „Tierhaltungsanlage Hermeling, Steider Straße“ im Jahr 2017 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diverse bauliche Maßnahmen auf der Hofstelle Hermeling, Steider Straße 83 in 48499 Salzbergen geschaffen wurden.

 

Nun beabsichtigt Herr Hermann Hermeling auf seiner Hofstelle folgende Baumaßnahmen umzusetzen:

  • Neubau einer Brückenwaage,
  • Nutzungsänderung der Maschinenhalle zur Getreidelagerhalle mit Trocknung und Anbau einer Maschinenhalle,
  • Errichtung eines Gülle- und Gärrestebehälters,
  • Möglichkeit für die Errichtung eines Strohlagers sowie
  • Flächen für optionale Erweiterung im Rahmen der Änderung der „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ zur Verbesserung des Tierwohls unter Beibehaltung der bereits genehmigten Bestandszahlen.

 

Nach Überprüfung seitens der Gemeinde Salzbergen in Absprache mit dem Landkreis Emsland ist ein Bauleitplanverfahren für die Realisierung der o.g. Baumaßnahmen erforderlich. Da der Standort des bereits genehmigten Gärrestebehälters, die Flächen für das Strohlager und die optionale Erweiterungsflächen für die Stallanlage außerhalb des damals überplanten Bereiches liegen, muss der Flächennutzungsplan dahingehend angepasst werden. Im Flächennutzungsplan werden die Erweiterungsflächen ebenfalls als Sonderbaufläche dargestellt.

 

Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist aus der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.