Sitzung: 31.08.2020 Ortsrat Steide
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die
Aufstellung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Tierhaltungsanlage
Hermeling, Steider Straße – Erweiterung“.
Ortsbürgermeister Hermeling gibt wegen eines
bestehenden Mitwirkungsverbotes die Sitzungsleitung für die Tagesordnungspunkte
7 und 8 ab und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Er begibt sich in den Zuhörerbereich. Der stellvertretende Ortsbürgermeister
Mense übernimmt die Sitzungsleitung.
Bürgermeister Kaiser führt aus, dass mit der 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 98
„Tierhaltungsanlage Hermeling, Steider Straße“ im Jahr 2017 die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für diverse bauliche Maßnahmen auf der
Hofstelle Hermeling, Steider Straße 83 in 48499 Salzbergen geschaffen wurden.
Nun beabsichtigt Herr Hermann Hermeling auf seiner Hofstelle folgende
Baumaßnahmen umzusetzen:
- Neubau einer Brückenwaage,
- Nutzungsänderung der Maschinenhalle zur
Getreidelagerhalle mit Trocknung und Anbau einer Maschinenhalle,
- Errichtung eines Gülle- und
Gärrestebehälters,
- Möglichkeit für die Errichtung eines
Strohlagers sowie
- Flächen für optionale Erweiterung im
Rahmen der Änderung der „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ zur
Verbesserung des Tierwohls unter Beibehaltung der bereits genehmigten
Bestandszahlen.
Nach Überprüfung seitens der Gemeinde Salzbergen in Absprache mit dem
Landkreis Emsland ist ein Bauleitplanverfahren für die Realisierung der o.g.
Baumaßnahmen erforderlich. Da der Standort des bereits genehmigten
Gärrestebehälters, die Flächen für das Strohlager und die optionale
Erweiterungsflächen für die Stallanlage außerhalb des damals überplanten
Bereiches liegen, muss der Flächennutzungsplan dahingehend angepasst werden. Im
Flächennutzungsplan werden die Erweiterungsflächen ebenfalls als
Sonderbaufläche dargestellt.
Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist ein Aufstellungsbeschluss
zu fassen. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist aus der
beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.