Die Pandemie ist noch nicht vorbei, auch wenn die Lockerungen dieses suggerieren mögen.

Nach wie vor gilt, dass der physische Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren ist. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens 2 Personen beschränkt, ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie Personen die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.

Was kann im 2. Halbjahr 2020 wieder stattfinden?

Natürlich ist dies auch nur eine Prognose und alles gilt unter der Maxime, dass die Infektionszahlen sich weiterhin positiv entwickeln und die Verordnungslage weiter gelockert werden kann.

Wir hoffen, dass zeitnah die Bolzplätze und die Beachvolleyballfelder wieder freigegeben werden können. Schon jetzt wäre die Nutzung theoretisch möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen (2 Meter Abstand, Familienangehörige usw). Aber auf Grund der Tatsache, dass diese Plätze öffentlich sind und anders wie in den Hallen kein kontrollierter und nachweisbarer Zugang erfolgt und grds. natürlich die Einhaltung der Verordnung überprüft werden muss, wurde im Sinne der Unterbrechung der Infektionsketten entschieden, diese Plätze noch nicht zu öffnen.

Auf der letzten Sitzung des IFS wurde darüber diskutiert, ob und unter welchen Umständen die Kleiderkammer wieder geöffnet werden kann. Schwierig gestaltet sich die Steuerung eines gerechten Zuganges, da natürlich auch Abstandsregelungen, Maximalanzahl Kunden zu beachten sind. Derzeit stimmt man sich weiter intern ab. Die Fahrradwerkstatt indes bleibt derzeit noch geschlossen, weil man nach jeder Nutzung eines einzelnen das Werkzeug wieder desinfizieren muss. Unter den Umständen macht eine Öffnung derzeit noch keinen Sinn.

Die Ferienpassaktion kann unter den gegebenen Umständen in der gewohnten Form nicht stattfinden. Derzeit erarbeiten wir ein Alternativprogramm im Rahmen von Ferienaktionen. Aber auch hier bereitet die Verordnungslage erhebliche Schwierigkeiten diese zu organisieren.  Das Grundgerüst der Ferienaktionen steht und wir sind guten Mutes in der Zeit vom 20.07.2020 bis 07.08.2020 durchführbare Ferienangebote machen zu können.

Auch die Zeltlagerrunde plant Ferienangebote.  

Die Organisation für die Ferienbetreuung der Grundschulkinder musste noch mal neu erfolgen. Diese wurde nun vom Landkreis Emsland genehmigt, so dass sie auch durchgeführt werden kann. Als Beginn ist der 03.08.2020 für einen Zeitraum von 3 Wochen geplant. Die Gruppenstärken von bisher 20 Kindern wird auf max. 10-15 Kinder reduziert. Dies bedeutet natürlich, dass bei entsprechenden Anmeldungen (1. Wo 14 Kinder, 2. Wo 18 Kinder, 3.Wo 38 Kinder) auch mehr Betreuer eingesetzt werden müssen. Dies kann noch zu einem Problem werden, weil diese Betreuer eben über entsprechende Qualifizierungen verfügen müssen. In diesem Jahr sollen nun auch Kinder der 5. und 6. Klassen an der Ferienbetreuung teilnehmen können.

Im Bereich der Senioren ist die Wiederaufnahme des Mittagessens für September geplant. Gerade bei diesem Personenkreis besteht eine besondere Verantwortung. Es wird geprüft, ob in der dann geltenden Verordnungslage eine Durchführung möglich ist. Dies gilt auch für das inzwischen sehr beliebte „Bingo“. Die Kinderstadt Süßbergen kann natürlich unter den gegebenen Umständen nicht durchgeführt werden. Diese wurde bereits abgesagt und die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt.