Sitzung: 16.06.2020 Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales
Die Pandemie ist noch nicht vorbei, auch
wenn die Lockerungen dieses suggerieren mögen.
Nach wie vor gilt, dass der physische
Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren ist.
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens 2
Personen beschränkt, ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit
Angehörigen sowie Personen die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand
angehören.
Was kann im 2. Halbjahr 2020 wieder
stattfinden?
Natürlich ist dies auch nur eine Prognose
und alles gilt unter der Maxime, dass die Infektionszahlen sich weiterhin positiv
entwickeln und die Verordnungslage weiter gelockert werden kann.
Wir hoffen, dass zeitnah die Bolzplätze und
die Beachvolleyballfelder wieder freigegeben werden können. Schon jetzt wäre
die Nutzung theoretisch möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen (2
Meter Abstand, Familienangehörige usw). Aber auf Grund der Tatsache, dass diese
Plätze öffentlich sind und anders wie in den Hallen kein kontrollierter und
nachweisbarer Zugang erfolgt und grds. natürlich die Einhaltung der Verordnung
überprüft werden muss, wurde im Sinne der Unterbrechung der Infektionsketten
entschieden, diese Plätze noch nicht zu öffnen.
Auf der letzten Sitzung des IFS wurde
darüber diskutiert, ob und unter welchen Umständen die Kleiderkammer wieder
geöffnet werden kann. Schwierig gestaltet sich die Steuerung eines gerechten
Zuganges, da natürlich auch Abstandsregelungen, Maximalanzahl Kunden zu
beachten sind. Derzeit stimmt man sich weiter intern ab. Die Fahrradwerkstatt
indes bleibt derzeit noch geschlossen, weil man nach jeder Nutzung eines
einzelnen das Werkzeug wieder desinfizieren muss. Unter den Umständen macht
eine Öffnung derzeit noch keinen Sinn.
Die Ferienpassaktion kann unter den
gegebenen Umständen in der gewohnten Form nicht stattfinden. Derzeit erarbeiten
wir ein Alternativprogramm im Rahmen von Ferienaktionen. Aber auch hier
bereitet die Verordnungslage erhebliche Schwierigkeiten diese zu
organisieren. Das Grundgerüst der
Ferienaktionen steht und wir sind guten Mutes in der Zeit vom 20.07.2020 bis
07.08.2020 durchführbare Ferienangebote machen zu können.
Auch die Zeltlagerrunde plant
Ferienangebote.
Die Organisation für die Ferienbetreuung der
Grundschulkinder musste noch mal neu erfolgen. Diese wurde nun vom Landkreis
Emsland genehmigt, so dass sie auch durchgeführt werden kann. Als Beginn ist
der 03.08.2020 für einen Zeitraum von 3 Wochen geplant. Die Gruppenstärken von
bisher 20 Kindern wird auf max. 10-15 Kinder reduziert. Dies bedeutet
natürlich, dass bei entsprechenden Anmeldungen (1. Wo 14 Kinder, 2. Wo 18
Kinder, 3.Wo 38 Kinder) auch mehr Betreuer eingesetzt werden müssen. Dies kann
noch zu einem Problem werden, weil diese Betreuer eben über entsprechende
Qualifizierungen verfügen müssen. In diesem Jahr sollen nun auch Kinder der 5.
und 6. Klassen an der Ferienbetreuung teilnehmen können.
Im Bereich der Senioren ist die
Wiederaufnahme des Mittagessens für September geplant. Gerade bei diesem
Personenkreis besteht eine besondere Verantwortung. Es wird geprüft, ob in der
dann geltenden Verordnungslage eine Durchführung möglich ist. Dies gilt auch
für das inzwischen sehr beliebte „Bingo“. Die Kinderstadt Süßbergen kann
natürlich unter den gegebenen Umständen nicht durchgeführt werden. Diese wurde
bereits abgesagt und die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt.