Sitzung: 16.06.2020 Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales
6.
Auswirkung Corona-Virus für den Bereich Jugend, Sport und Soziales
Fachbereichsleiter Frank Stegemann erläutert
die Auswirkungen für die Gemeinde Salzbergen durch das seit 2019 von China
ausgehende und weltweit verbreitende Corona-Virus (Covid 19). Der erste
Verdachtsfall in Deutschland wurde am 28.01.2020 positiv getestet. Einen ersten
positiven Befund hat es in Niedersachsen am 29.02.2020 in der Region Hannover
gegeben.
Mit Stand gestern (15.06.2020) sind nach den
veröffentlichten Fallzahlen der WHO, des RKI und der NLGA weltweit 430.241,
deutschlandweit 8.791 und in Niedersachsen 616 Corona-Infizierte verstorben.
Weltweit sind aktuell fast 7,8 Mio. (in Deutschland über 180.000 und in
Niedersachsen über 12.800 Menschen nachweislich infiziert gewesen)
Im Emsland (Stand 15.06.)
haben sich seit dem ersten bekannten Fall in Papenburg vom 09.03. nachweislich
459 Personen infiziert, von denen bereits 424 offiziell als genesen gelten,
aktuell gibt es 10 Covid-19-Fälle. Kreisweit sind insgesamt 25 Todesfälle zu
beklagen.
Am 24.03.2020 wurde der erste
Corona-Infizierte für Salzbergen gemeldet. In Salzbergen haben sich
nachweislich seitdem 15 Personen infiziert, eine Person gilt noch als erkrankt.
Das Durchschnittsalter der Infizierten in Salzbergen liegt bei 59 Jahren.
Niemand ist in Salzbergen „mit dem Virus“ verstorben.
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens
wurden mit Wirkung zum 16.03. auf Landes- und Kreisebene zahlreiche Verfügungen
und Verordnungen erlassen, um den Kontakt zwischen Menschen auf ein absolut
notwendiges Mindestmaß zu beschränken.
Maßgeblich für alle
Gesundheitsschutzmaßnahmen ist grundsätzlich der Landkreis Emsland zuständig.
Dazu wurde auf Kreisebene ein Krisenstab eingesetzt, der bis heute regelmäßig
tagt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland ist bis heute für das
Kontaktieren und Informieren von Erkrankten und das Nachverfolgen von
Infektionsketten zuständig. Zwischenzeitig wurden zur Testung von
Verdachtsfällen drei Testzentren in Lingen, Meppen und Papenburg eingerichtet.
Auch in der Gemeindeverwaltung wurde Anfang
März ein Krisenstab, bestehend aus dem Bürgermeister, den Fachbereichsleitungen
und dem Ordnungsamtsbereich eingesetzt, der bis heute bedarfsgerecht tagt. Zu
seinen Aufgaben gehört die Um- und Durchsetzung der erlassenen Allgemeinverfügungen
und Verordnungen auf Gemeindeebene, aber z.B. auch die zentrale Beschaffung von
Desinfektionsmitteln und Schutzeinrichtungen gegen Ansteckungen (z.B.
Mund-Nase-Schutz-Masken).
Da mit Einführung der Maskenpflicht zunächst
nicht ausreichend Masken im freien Handel verfügbar waren, hat die
Gemeindeverwaltung über ortsansässige, international agierende Firmen einige
zig-Tausend Masken erwerben und einlagern können. Ein Unternehmen hat zudem
Masken an die Gemeinde gespendet. Daraufhin hat sich die Gemeinde entschlossen,
jeweils zwei wiederverwendbare Masken pro Einwohner kostenlos zu verteilen.so
wurden fast 4.000 Masken an die Salzbergener verteilt. Zudem wurden 1.000
Masken an die polnische Partnergemeinde und 400 Masken an das Haus-St.Josef aus
dem Bestand kostenlos zur Verfügung gestellt.
Im
sog. „Lockdown“ wurden sämtliche öffentlichen Einrichtungen,
insbesondere Kindergärten und Schulen, aber auch andere
Gemeinschaftseinrichtungen für den allgemeinen Betrieb gesperrt. Das Rathaus
wurde nur noch nach Terminvereinbarung für Besucher zugänglich gemacht.
Die Salzbergener Begegnungsstätten wie das
Gemeindezentrum, das Familienzentrum oder das Tectum wurden geschlossen. Das
öffentliche Leben kam von heute auf morgen fast zum völligen Erliegen.
Training- und Spielbetrieb in den einzelnen Sportarten konnte nicht mehr
durchgeführt werden. Wettkämpfe und Meisterschaften wurden unterbrochen. Die
Sporthallen und -plätze wurden gesperrt.
Beliebte Veranstaltungen und Programme, wie
bei den Senioren das Mittagessen und Bingo durften nicht mehr durchgeführt
werden. Kleiderkammer, Fahrradwerkstatt wurden ebenfalls geschlossen.
Trotz zahlreicher Lockerungen sind immer
noch Einschränkungen des öffentlichen Lebens verordnet:
Bis zum 31. August 2020 sind nach
derzeitigem Stand alle Großveranstaltungen ab 1.000 Personen abzusagen.
Unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden sind alle Volksfeste,
Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt- und Straßen- und Schützenfeste
und ähnliche Veranstaltungen und deren Besuch verboten. Dies gilt u.a. für den
Salz- und Ölmarkt. Auch sämtliche Schützenfeste sowie Straßenfeste dürfen nicht
stattfinden.
Abgesagt wurde auch der Raffinerielauf,
sowie Konzerte des Musikvereins und des Frauenchores Missklang.
Die Kontaktbeschränkungen führten zu dem nun
niedrigen Corona-Infektionsgeschehen.
Dies ermöglicht nun laufend weitere Öffnungsschritte. Im Gegenzug sind
durch die Auswirkungen das soziale Miteinander (z.B. durch Isolation von Infizierten
und gefährdeten Personen sowie die Beschränkung des Bewegungsraumes auf den
eigenen Haushalt) und auf die Wirtschaft mit erheblichen Folgeschäden zu
rechnen.
Bundes- und Landesregierungen haben zur
Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen zahlreiche Hilfsprogramme für
Unternehmen auf den Weg gebracht. Trotzdem sind die Spuren auf dem Arbeitsmarkt
auch in Salzbergen sichtbar:
Im Dezember 2019 zählte die Statistik in
Salzbergen 51 Arbeitslose, im Januar stieg die Zahl um 40 Arbeitslose auf 91
an. Dies ist jahreszeitlich bedingt nicht ungewöhnlich. Bereits im Februar sank
die Zahl schon wieder auf 74 Arbeitslose. In Folge der Pandemie gab es
allerdings eine Trendwende: Statt wie üblich reduzierte sich nicht die Anzahl
der Arbeitslosen weiter, sondern stieg von 87 Arbeitslosen im März auf 95 Arbeitslose
im April auf 103 Arbeitslose im Mai.
Das Land Niedersachsen hat zudem einen
Stufenplan zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen bereits Anfang Mai
vorgelegt, der am 22. Juni seine vorläufig letzte Stufe erreichen wird.
Aufgrund des aktuell weiterhin stabilen Infektionsgeschehens in Niedersachsen
hält das Land Niedersachsen an diesem Konzept für weitere Lockerungen der
bisherigen Auflagen aktuell fest. Jede Lockerung geht dabei mit einem gewissen
Risiko einher. Mit jeder Stufe der Lockerungen steigt daher auch die
Eigenverantwortung.
Nach Wochen der auf ein Minimum beschränkten
Notbetreuung wird der „eingeschränkte“ Regelbetrieb in den Kindertagesstätten
am 22. Juni wieder aufgenommen und auch die Schulen öffnen sich bis dahin
(zumindest zeitweise) für alle Schüler bis zu den Sommerferien.
Sporthallen sind wieder für die Sportausübung im kontaktlosen Bereich
geöffnet (allerdings Umkleideräume und Duschen sind nach wie vor gesperrt). Der
Schulsport soll Ende des Monats wieder ermöglicht werden. Der Vereinssport ist
bereits jetzt möglich – wenn möglich aber kontaktlos. Die Vereine sind für die
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verantwortlich. Da diese Regeln auf
allgemein zugänglichen Sportanlagen z.B. Bolzplätze und die
/Beachvolleyballanlagen nicht lückenlos überwacht werden können, hat der
Krisenstab diese bis auf weiteres grundsätzlich abgesperrt.
Das Hallenbad hat unter strengen Auflagen für die Badegäste seit letzter
Woche wieder geöffnet.
Das Tectum ist nun wieder am Dienstag und
Donnerstag geöffnet, jedoch zunächst nur für wenige Jugendliche. Die Angebote
für Kinder werden weiter ausgesetzt.
Besuche im Haus St. Josef sind unter bestimmten Voraussetzungen und der
Einhaltung der Regeln wieder in eingeschränkten Modus und nach Terminvereinbarung
möglich.
In der Zeit der Pandemie wurden Zuweisungen
von Asylbewerbern ausgesetzt, es erfolgten daher keine Neuaufnahmen. Die
Flüchtlinge sind in den zentralen Aufnahmestätten geblieben. In den Flüchtlingsunterkünften wurden
entsprechende Schilder aufgestellt, die über das Corona-Virus entsprechende
Schutzverhalte informieren, unterstützt durch die Salzbergener
Flüchtlingsvereine, die inzwischen auch wieder mit dem
Sprachnachhilfeunterricht begonnen haben.
Ich darf mich ausdrücklich bei der
Salzbergener Bevölkerung bedanken, die sich in den Wochen der
Kontaktbeschränkungen vorbildlich verhalten hat. Nur so war es möglich, die
Infektionszahlen gering zu halten.