6. Auswirkung Corona-Virus für den Bereich Jugend, Sport und Soziales

Fachbereichsleiter Frank Stegemann erläutert die Auswirkungen für die Gemeinde Salzbergen durch das seit 2019 von China ausgehende und weltweit verbreitende Corona-Virus (Covid 19). Der erste Verdachtsfall in Deutschland wurde am 28.01.2020 positiv getestet. Einen ersten positiven Befund hat es in Niedersachsen am 29.02.2020 in der Region Hannover gegeben.

Mit Stand gestern (15.06.2020) sind nach den veröffentlichten Fallzahlen der WHO, des RKI und der NLGA weltweit 430.241, deutschlandweit 8.791 und in Niedersachsen 616 Corona-Infizierte verstorben. Weltweit sind aktuell fast 7,8 Mio. (in Deutschland über 180.000 und in Niedersachsen über 12.800 Menschen nachweislich infiziert gewesen)

Im Emsland (Stand 15.06.) haben sich seit dem ersten bekannten Fall in Papenburg vom 09.03. nachweislich 459 Personen infiziert, von denen bereits 424 offiziell als genesen gelten, aktuell gibt es 10 Covid-19-Fälle. Kreisweit sind insgesamt 25 Todesfälle zu beklagen.

Am 24.03.2020 wurde der erste Corona-Infizierte für Salzbergen gemeldet. In Salzbergen haben sich nachweislich seitdem 15 Personen infiziert, eine Person gilt noch als erkrankt. Das Durchschnittsalter der Infizierten in Salzbergen liegt bei 59 Jahren. Niemand ist in Salzbergen „mit dem Virus“ verstorben.

 

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden mit Wirkung zum 16.03. auf Landes- und Kreisebene zahlreiche Verfügungen und Verordnungen erlassen, um den Kontakt zwischen Menschen auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken.

Maßgeblich für alle Gesundheitsschutzmaßnahmen ist grundsätzlich der Landkreis Emsland zuständig. Dazu wurde auf Kreisebene ein Krisenstab eingesetzt, der bis heute regelmäßig tagt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland ist bis heute für das Kontaktieren und Informieren von Erkrankten und das Nachverfolgen von Infektionsketten zuständig. Zwischenzeitig wurden zur Testung von Verdachtsfällen drei Testzentren in Lingen, Meppen und Papenburg eingerichtet.

Auch in der Gemeindeverwaltung wurde Anfang März ein Krisenstab, bestehend aus dem Bürgermeister, den Fachbereichsleitungen und dem Ordnungsamtsbereich eingesetzt, der bis heute bedarfsgerecht tagt. Zu seinen Aufgaben gehört die Um- und Durchsetzung der erlassenen Allgemeinverfügungen und Verordnungen auf Gemeindeebene, aber z.B. auch die zentrale Beschaffung von Desinfektionsmitteln und Schutzeinrichtungen gegen Ansteckungen (z.B. Mund-Nase-Schutz-Masken).

Da mit Einführung der Maskenpflicht zunächst nicht ausreichend Masken im freien Handel verfügbar waren, hat die Gemeindeverwaltung über ortsansässige, international agierende Firmen einige zig-Tausend Masken erwerben und einlagern können. Ein Unternehmen hat zudem Masken an die Gemeinde gespendet. Daraufhin hat sich die Gemeinde entschlossen, jeweils zwei wiederverwendbare Masken pro Einwohner kostenlos zu verteilen.so wurden fast 4.000 Masken an die Salzbergener verteilt. Zudem wurden 1.000 Masken an die polnische Partnergemeinde und 400 Masken an das Haus-St.Josef aus dem Bestand kostenlos zur Verfügung gestellt.

Im  sog. „Lockdown“ wurden sämtliche öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Kindergärten und Schulen, aber auch andere Gemeinschaftseinrichtungen für den allgemeinen Betrieb gesperrt. Das Rathaus wurde nur noch nach Terminvereinbarung für Besucher zugänglich gemacht.

Die Salzbergener Begegnungsstätten wie das Gemeindezentrum, das Familienzentrum oder das Tectum wurden geschlossen. Das öffentliche Leben kam von heute auf morgen fast zum völligen Erliegen. Training- und Spielbetrieb in den einzelnen Sportarten konnte nicht mehr durchgeführt werden. Wettkämpfe und Meisterschaften wurden unterbrochen. Die Sporthallen und -plätze wurden gesperrt.

Beliebte Veranstaltungen und Programme, wie bei den Senioren das Mittagessen und Bingo durften nicht mehr durchgeführt werden. Kleiderkammer, Fahrradwerkstatt wurden ebenfalls geschlossen.

Trotz zahlreicher Lockerungen sind immer noch Einschränkungen des öffentlichen Lebens verordnet:

Bis zum 31. August 2020 sind nach derzeitigem Stand alle Großveranstaltungen ab 1.000 Personen abzusagen. Unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden sind alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt- und Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen und deren Besuch verboten. Dies gilt u.a. für den Salz- und Ölmarkt. Auch sämtliche Schützenfeste sowie Straßenfeste dürfen nicht stattfinden.

Abgesagt wurde auch der Raffinerielauf, sowie Konzerte des Musikvereins und des Frauenchores Missklang.

Die Kontaktbeschränkungen führten zu dem nun niedrigen Corona-Infektionsgeschehen.  Dies ermöglicht nun laufend weitere Öffnungsschritte. Im Gegenzug sind durch die Auswirkungen das soziale Miteinander (z.B. durch Isolation von Infizierten und gefährdeten Personen sowie die Beschränkung des Bewegungsraumes auf den eigenen Haushalt) und auf die Wirtschaft mit erheblichen Folgeschäden zu rechnen.

Bundes- und Landesregierungen haben zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen zahlreiche Hilfsprogramme für Unternehmen auf den Weg gebracht. Trotzdem sind die Spuren auf dem Arbeitsmarkt auch in Salzbergen sichtbar:

Im Dezember 2019 zählte die Statistik in Salzbergen 51 Arbeitslose, im Januar stieg die Zahl um 40 Arbeitslose auf 91 an. Dies ist jahreszeitlich bedingt nicht ungewöhnlich. Bereits im Februar sank die Zahl schon wieder auf 74 Arbeitslose. In Folge der Pandemie gab es allerdings eine Trendwende: Statt wie üblich reduzierte sich nicht die Anzahl der Arbeitslosen weiter, sondern stieg von 87 Arbeitslosen im März auf 95 Arbeitslose im April auf 103 Arbeitslose im Mai.

 

Das Land Niedersachsen hat zudem einen Stufenplan zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen bereits Anfang Mai vorgelegt, der am 22. Juni seine vorläufig letzte Stufe erreichen wird. Aufgrund des aktuell weiterhin stabilen Infektionsgeschehens in Niedersachsen hält das Land Niedersachsen an diesem Konzept für weitere Lockerungen der bisherigen Auflagen aktuell fest. Jede Lockerung geht dabei mit einem gewissen Risiko einher. Mit jeder Stufe der Lockerungen steigt daher auch die Eigenverantwortung.

Nach Wochen der auf ein Minimum beschränkten Notbetreuung wird der „eingeschränkte“ Regelbetrieb in den Kindertagesstätten am 22. Juni wieder aufgenommen und auch die Schulen öffnen sich bis dahin (zumindest zeitweise) für alle Schüler bis zu den Sommerferien.

Sporthallen sind wieder für die Sportausübung im kontaktlosen Bereich geöffnet (allerdings Umkleideräume und Duschen sind nach wie vor gesperrt). Der Schulsport soll Ende des Monats wieder ermöglicht werden. Der Vereinssport ist bereits jetzt möglich – wenn möglich aber kontaktlos. Die Vereine sind für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verantwortlich. Da diese Regeln auf allgemein zugänglichen Sportanlagen z.B. Bolzplätze und die /Beachvolleyballanlagen nicht lückenlos überwacht werden können, hat der Krisenstab diese bis auf weiteres grundsätzlich abgesperrt.

 

Das Hallenbad hat unter strengen Auflagen für die Badegäste seit letzter Woche wieder geöffnet.

Das Tectum ist nun wieder am Dienstag und Donnerstag geöffnet, jedoch zunächst nur für wenige Jugendliche. Die Angebote für Kinder werden weiter ausgesetzt.

Besuche im Haus St. Josef sind unter bestimmten Voraussetzungen und der Einhaltung der Regeln wieder in eingeschränkten Modus und nach Terminvereinbarung möglich.

 

In der Zeit der Pandemie wurden Zuweisungen von Asylbewerbern ausgesetzt, es erfolgten daher keine Neuaufnahmen. Die Flüchtlinge sind in den zentralen Aufnahmestätten geblieben.  In den Flüchtlingsunterkünften wurden entsprechende Schilder aufgestellt, die über das Corona-Virus entsprechende Schutzverhalte informieren, unterstützt durch die Salzbergener Flüchtlingsvereine, die inzwischen auch wieder mit dem Sprachnachhilfeunterricht begonnen haben.

 

Ich darf mich ausdrücklich bei der Salzbergener Bevölkerung bedanken, die sich in den Wochen der Kontaktbeschränkungen vorbildlich verhalten hat. Nur so war es möglich, die Infektionszahlen gering zu halten.