Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Vorhabenplanung  der Eheleute Schulte vom Bebauungsplan abweichen und nicht genehmigungsfähig sind. Der beauftragten Architektin und den Eheleuten Schulte wurde mitgeteilt, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes maßgeblich sind und eingehalten werden müssen.