Nach dem Tod des Ratsherrn Bernhard Leifeling ist es erforderlich, den
unbesetzten Sitz der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in
Niedersachsen (CDU) neu zu besetzen.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. September 2016 festgestellt,
dass Herr Steffen Wilde, Salzbergen, aufgrund des Ergebnisses der Gemeindewahl
am 11. September 2016 erste Ersatzperson nach § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (Personenwahl) für den Wahlvorschlag der CDU in der
Gemeinde Salzbergen ist.
Der Gemeindewahlleiter hat daher Herrn Wilde um Erklärung gebeten, ob er
das freie Mandat annimmt. Die Erklärung zur Übernahme des Mandats ist von Herrn
Wilde am 08. April 2020 gegenüber dem Gemeindewahlleiter schriftlich abgegeben
worden. Damit hat Herr Wilde den unbesetzten Sitz im Rat der Gemeinde
Salzbergen erworben.
In der ersten Gemeinderatssitzung nach dem Sitzerwerb ist der neu
hinzugekommene Ratsherr gem. § 43
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über seine Pflichten nach
§§ 40-42 NKomVG zu belehren. Hierzu zählen die Amtsverschwiegenheit, das
Mitwirkungsverbot sowie das Verbot, die Interessen Dritter gegenüber der
Gemeinde Salzbergen zu vertreten. Weiterhin ist der Ratsherr auf § 54 Abs.4
NKomVG hinzuweisen, der die zivilrechtliche Haftung von Ratsherren regelt.
Zudem ist er gem. § 60 NKomVG darauf zu verpflichten, seine Aufgaben als
Ratsherr nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Die Belehrung der Verpflichtung des neuen Ratsherrn ist nach den
Regelungen des NKomVG vom Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen.
Bürgermeister
Kaiser nimmt die Belehrung und Verpflichtung vor.