Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Vorgärten mit in den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ aufzunehmen.

 


Mit Schreiben vom 10.02.2020 hat die CDU-Fraktion im Gemeinderat Salzbergen folgenden Antrag gestellt:

 

„Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Vorgärten ist ein aktuelles Thema, welches nach und nach mit in die Bebauungspläne der Kommunen aufgenommen werden soll. Auch für die CDU Salzbergen stellt sich die Frage, ob für das Baugebiet Steide eine Gestaltungsvorschrift für die Errichtung von flächigen Stein-, Schotter- oder Kiesbeeten aufgenommen werden soll. Dies würde der erste Bebauungsplan in Salzbergen sein, der diese Vorschrift berücksichtigt. Im gegenüberliegenden Baugebiet wurde eine solche Vorschrift nicht erlassen.

 

Eine mögliche Festsetzung könnte wie folgt lauten:

 

§ 1 Gestaltung der Vorgärten

Die Errichtung / Anlage von flächigen Stein-, Schotter- oder Kiesbeeten und/oder Folienabdeckungen sind innerhalb der Vorgärten, soweit diese gegenüber öffentlichen Straßen und Wegen errichtet werden, nicht zulässig.

Als Vorgarten i.S. dieser Festsetzung gilt die Grundstücksfläche zwischen dem Gebäude (Haus- bzw. Gebäudezugang oder parallel zur Straße verlaufender Gebäudeseite) und der jeweiligen Erschließungsstraße.

 

Ratsherr Bültel teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass solch eine Vorschrift probeweise in einem Bebauungsplan mit aufgenommen werden soll. Wenn sich dies bewährt, könnte man überlegen, in den nächsten Bebauungsplänen für Baugebiete diese Vorschrift wieder aufzunehmen.

 

Auch Ratsherr Walter bestätigt die Aussage und teilt mit, dass diese Vorschrift zur Gestaltung von Vorgärten auch schon für den Bereich Feldhook III hätte mit berücksichtigt werden sollen.