Sitzung: 05.03.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/021/2020
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Salzbergen beschließt, die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der
Vorgärten mit in den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ aufzunehmen.
Mit Schreiben vom 10.02.2020 hat die CDU-Fraktion im Gemeinderat
Salzbergen folgenden Antrag gestellt:
„Die örtliche Bauvorschrift
über die Gestaltung der Vorgärten ist ein aktuelles Thema, welches nach und
nach mit in die Bebauungspläne der Kommunen aufgenommen werden soll. Auch für
die CDU Salzbergen stellt sich die Frage, ob für das Baugebiet Steide eine
Gestaltungsvorschrift für die Errichtung von flächigen Stein-, Schotter- oder
Kiesbeeten aufgenommen werden soll. Dies würde der erste Bebauungsplan in
Salzbergen sein, der diese Vorschrift berücksichtigt. Im gegenüberliegenden
Baugebiet wurde eine solche Vorschrift nicht erlassen.
Eine mögliche Festsetzung
könnte wie folgt lauten:
§ 1 Gestaltung der Vorgärten
Die Errichtung / Anlage von
flächigen Stein-, Schotter- oder Kiesbeeten und/oder Folienabdeckungen sind
innerhalb der Vorgärten, soweit diese gegenüber öffentlichen Straßen und Wegen
errichtet werden, nicht zulässig.
Als Vorgarten i.S. dieser
Festsetzung gilt die Grundstücksfläche zwischen dem Gebäude (Haus- bzw.
Gebäudezugang oder parallel zur Straße verlaufender Gebäudeseite) und der
jeweiligen Erschließungsstraße.
Ratsherr Bültel teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass solch eine
Vorschrift probeweise in einem Bebauungsplan mit aufgenommen werden soll. Wenn
sich dies bewährt, könnte man überlegen, in den nächsten Bebauungsplänen für
Baugebiete diese Vorschrift wieder aufzunehmen.
Auch Ratsherr Walter bestätigt die Aussage und teilt mit, dass diese
Vorschrift zur Gestaltung von Vorgärten auch schon für den Bereich Feldhook III
hätte mit berücksichtigt werden sollen.