Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/014/2020 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Ortsmitte, Teilplan A“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Ortsmitte, Teilplan A“ einschließlich Begründung als Satzung.

 


a)

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Ortsmitte, Teilplan A“ lag in der Zeit vom 03.02.2020 – 04.03.2020 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind in diesem Zeitraum keine Bedenken vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser textlichen Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 04.03.2020 abzugeben.

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.