Sitzung: 12.03.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage Nr. BV/014/2020 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der
beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 51 „Ortsmitte, Teilplan A“ vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 3. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 51 „Ortsmitte, Teilplan A“ einschließlich Begründung
als Satzung.
a)
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Ortsmitte,
Teilplan A“ lag in der Zeit vom 03.02.2020 – 04.03.2020 öffentlich aus. Seitens
der Bürger sind in diesem Zeitraum keine Bedenken vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser textlichen
Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 04.03.2020 abzugeben.
Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die
Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.